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Aufstellung eines Luftreinhalteplanes (LRP) für das Ruhrgebiet
Noch in diesem Jahr werden die Daten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW in einen Luftreinhalteplan eingebracht.
Nach Vorarbeiten des Regionalverbandes Ruhrgebiet und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) sowie der betroffenen Städte und Bezirksregierungen im Sinne eines Masterplanes hatte das Umweltministerium den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für das Ruhrgebiet aufgegeben.
Mit dem Luftreinhalteplan soll die Gesundheit der betroffenen Anwohner in den belasteten Bereichen erhöht werden. Dies ist auch zwingend erforderlich, da aktuelle Messungen in Bottrop und Gelsenkirchen eine Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte bis Ende 2007 voraussagen. Der Luftreinhalteplan, der gleich für mehrere Städte aus den drei betroffenen Regierungsbezirken aufgestellt werden soll, ist nicht deckungsgleich mit der Festlegung von Umweltzonen, durch die Verkehrsbeschränkungen vorgeben werden. Entsprechend der Belastung von Anwohnern durch Luftschadstoffe, kann er jedoch für diese Umweltzonen eine Voraussetzung liefern.
18.06.2007

