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Bezirksregierung Münster beschließt Ems-Auen-Schutzkonzept
Die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss liegen zwei Wochen in der Zeit vom 7. Januar 2008 bis zum 21. Januar 2008 in den Städten Warendorf und Telgte sowie in der Gemeinde Everswinkel zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist, also am Ende des 21. Januar 2008, gilt der Beschluss dann auch den übrigen Betroffenen, denen er nicht zugestellt wurde, als zugestellt. Der Planfeststellungs-beschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 54, Domplatz 1-3, 48143 Münster, angefordert werden.
18.12.2007

