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Weniger Steuern, mehr Urlaub - Nachteilsausgleich für Behinderte in NRW
Die hohen Antragszahlen zeigen, wie wichtig behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche für Menschen in NRW sind. Einen zusätzlichen Pauschalbetrag beim Finanzamt in Höhe von jährlich 570 Euro können zum Beispiel Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Außerdem haben sie Anspruch auf Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche. Darüber hinaus stehen behinderten Menschen viele weitere Nachteilsausgleiche zu, abgestuft nach dem Grad ihrer Beeinträchtigung. Nähere Informationen dazu gibt auch der "Ratgeber für Schwerbehinderte", der von der Website der Bezirksregierung Münster unter dem Punkt "Service" – Broschüren herunter geladen oder bestellt werden kann (www.brms.nrw.de).
Am 31.Dezember 2006 lebten 2.668.643 behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht einem Anteil von 14,8 Prozent der Bevölkerung. Davon waren 1.705.392 Personen schwerbehindert, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Das sind fast zehn Prozent (genau 9,46 Prozent) der Bevölkerung.
15.03.2007

