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Weniger Steuern, mehr Urlaub - Nachteilsausgleich für Behinderte in NRW

Münster. Weniger Steuern zahlen und mehr Urlaub bekommen: Menschen mit einem Handikap haben darauf unter bestimmten Bedingungen einen gesetzlichen Anspruch. "Über 400.000 Erst- und Änderungsanträge nach dem Schwerbehindertenrecht sind 2006 landesweit bei den elf Versorgungsämtern in NRW eingegangen", berichtet Gerhard Hösel, Leiter der Abteilung 10 "Soziales und Arbeit, Landesversorgungsamt" bei der Bezirksregierung Münster. Die statistische Auswertung des vergangenen Jahres ergibt, dass 2,24 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Die hohen Antragszahlen zeigen, wie wichtig behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche für Menschen in NRW sind. Einen zusätzlichen Pauschalbetrag beim Finanzamt in Höhe von jährlich 570 Euro können zum Beispiel Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Außerdem haben sie Anspruch auf Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche. Darüber hinaus stehen behinderten Menschen viele weitere Nachteilsausgleiche zu, abgestuft nach dem Grad ihrer Beeinträchtigung. Nähere Informationen dazu gibt auch der "Ratgeber für Schwerbehinderte", der von der Website der Bezirksregierung Münster unter dem Punkt "Service" – Broschüren herunter geladen oder bestellt werden kann (www.brms.nrw.de).

Am 31.Dezember 2006 lebten 2.668.643 behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen. Dies entspricht einem Anteil von 14,8 Prozent der Bevölkerung. Davon waren 1.705.392 Personen schwerbehindert, mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent. Das sind fast zehn Prozent (genau 9,46 Prozent) der Bevölkerung.

15.03.2007

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