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Bezirksregierung fördert Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken mit 775.000 Euro

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat für den Betrieb von Offenen Ganztagsgrundschulen im Kreis Borken 775.100 Euro bewilligt. Mit diesem Geld werden zwölf Gruppen in Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Gronau und Stadtlohn eingerichtet.

In der Stadt Ahaus geht an der Aabachschule, der Burgschule, der Gottfried-von-Cappenberg-Schule und der Katharinenschule jeweils eine Gruppe zum Schuljahresbeginn an den Start. Dafür stehen 322.000 Euro zur Verfügung. Die Stadt Bocholt bekommt aus dem Fördertopf 161.000 Euro und wird an der Josefsschule und an der Clemens-August-Schule jeweils eine Gruppe einrichten. Für die private Gemeinschaftsgrundschule des Vereins Montessori in Borken werden 80.500 Euro für die Einrichtung einer Gruppe bereitgestellt. An der Brüder-Grimm-Förderschule in Gescher werden zwei Gruppen eingerichtet. Hierfür stehen115.000 Euro zur Verfügung. Die Wilhelmschule und die Eilermarkschule in Gronau werden mit 161.000 Euro gefördert, damit jeweils eine Ganztagsgruppe an den Start gehen kann. In Stadtlohn wird eine Ganztagsgruppe an der Hordtschule mit 80.500 Euro gefördert.

Mit dem Geld werden notwendige Umbauten finanziert und Möbel und weiteres Inventar beschafft.

Im Jahr 2003 hat die Bundesregierung dem Land Nordrhein-Westfalen 914 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) zum Auf- und Ausbau offener Ganztagsgrund- und Förderschulen im Primarbereich bewilligt. Den Schulträgern wurden landesweit bisher 810 Millionen Euro bewilligt. Den verbleibenden 103 Millionen Euro stehen Anträge in Höhe von rund 207 Millionen Euro gegenüber.

Die Schulträger im Regierungsbezirk Münster wurden im November 2005 und im Januar 2007 darüber informiert, dass eine Finanzierung in der gewünschten Höhe nicht mehr in jedem Fall möglich sein wird. Die bis zum 30. April 2006 gestellten Anträge wurden ohne Kürzungen bewilligt. Danach gestellte Förderanträge konnten nur noch zum Teil oder gar nicht mehr berücksichtigt werden. Kommunen, die bislang noch keine oder nur wenige Mittel aus dem Fördertopf erhalten haben, werden vorrangig bedient. Als zweites Kriterium gilt die Versorgungsquote in den Städten und Gemeinden. Die Versorgungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Gesamtschülerzahl in den Schulen der Primarstufe zu den Schülerzahlen im offenen Ganztag. Die betroffenen Schulträger wurden über die Vorgehensweise unverzüglich informiert.

14.08.2007

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