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EOC kann nicht genehmigt werden
Münster/Ochtrup. Die beantragte Erweiterung des Euregio Outlet-Centers EOC in Ochtrup von derzeit 3.500 auf 11.500 Quadratmeter kann die Bezirksregierung Münster nicht genehmigen. Nach umfassender Prüfung der Antragsakten ist heute der entsprechende Bescheid an den Bürgermeister der Stadt Ochtrup gesandt worden.
Für die Ablehnung gibt es mehrere Gründe. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hat als Landesplanungsbehörde der Bezirksregierung in einem Erlass vom 12. Februar 2007 untersagt, die Genehmigung zu erteilen, weil die Planungen im Widerspruch zu eingeleiteten Zielen der Landesplanung stehen. In einem im Landtag bereits in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory-Outlet-Center) mit mehr als 5.000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ausgewiesen werden dürfen, wenn der Standort in einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern liegt. Da die Stadt Ochtrup aber nur rund 19.350 Einwohner hat, soll dort nach den Landesplanungen kein solches Direktverkaufszentrum über 5000 qm Verkaufsfläche entstehen.
Darüber hinaus ist die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes auf Grund vorhandener Abwägungsmängel nicht genehmigungsfähig. In dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag fehlen ausreichende Abwägungen zu den Auswirkungen auf den Einzelhandel in den Gemeinden Heek, Metelen und Wettringen.
Die Stadt Ochtrup hatte der Bezirksregierung Münster die 78. Änderung ihres Flächennutzungsplanes am 14. November 2006 zur Genehmigung vorgelegt, wonach sie eine Erweiterung des bestehenden EOC auf 11.500 qm plant. Die Frist zur Prüfung der eingereichten Unterlagen endet am Mittwoch (14.Februar 2007).
13.02.2007

