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Regionalrat des Regierungsbezirks Münster in Kürze:
Münster. Mit Erstaunen kommentierte Bezirksplaner Erich Tilkorn heute (12. März 2007) in der Regionalratssitzung die Rechtsauffassung der Ochtruper Verwaltungsspitze, dass das EOC trotz des ablehnenden Bescheids der Bezirksregierung erweitert werden kann. "Nur das Verwaltungsgericht kann unsere Entscheidung korrigieren", erklärte Regierungsvizepräsident Alfred Wirtz. "Für die Flächennutzungsplan-Änderung gibt es keine Rechtsgrundlage. Unsere Verfügung besteht ohne Wenn und Aber". Wirtz warnte, dass die Entscheidung der Kreisverwaltung, dem Investor einen Bauvorbescheid zu erteilen, "in hohem Maße risikobehaftet" sei. Die Bezirksregierung hat heute sowohl die Stadt Ochtrup wie den Kreis Steinfurt um eine fundierte Stellungnahme bis zum 14. März gebeten.
Übertragung der Regionalplanung auf den RVR
Auf breite Ablehnung im Regionalrat stieß ein Gesetzentwurf der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Regionalplanung von den Bezirksregierungen ab 2009 komplett auf den Regionalverband Ruhr zu übertragen. Der Regionalrat befürchtet dann sehr unübersichtliche Zuständigkeiten. Die drei Bezirksregierungen des Reviers wären einerseits nicht mehr für die räumliche Planung zuständig, andererseits würde die regionale Förderung weiter zu ihren Aufgaben zählen. Am Mittwoch wird zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landtags stattfinden. Der Regionalrat spricht sich dafür aus, mit einer Veränderung der Zuständigkeit für die Regionalplanung zu warten, bis feststeht, ob die fünf Bezirksregierungen und die Regionalverbände in einigen Jahren zu drei neuen großen Regionalverwaltungen zusammengelegt werden. Die IHK Nordwestfalen und die Handwerkskammer Münster haben ausdrücklich dafür plädiert, die Regionalplanung bei den Bezirksregierungen zu erhalten. Der Rat der Stadt Bottrop hat ebenfalls eine Resolution gegen den Gesetzesentwurf verabschiedet. Bottrop befürchtet, dass die Emscher-Lippe-Region und die Stadt Bottrop "erheblich benachteiligt werden".
Regionales Gewerbeflächenkonzept Münsterland
Die Bezirksplanungsbehörde hat den gesetzlichen Auftrag, den Regionalplan zu überarbeiten und ein Regionales Gewerbeflächenkonzept zu entwickeln. Einen ersten Entwurf hat sie heute (12. März 2007) dem Regionalrat vorgestellt. Es dient als Diskussionsgrundlage und Richtschnur für die nächsten Schritte eines Regionalplanungs-Entwurfs. Auf der Grundlage dieses regionalen Konzepts soll die Bezirksplanungsbehörde nun mit Kommunen und Kreisen sowie den Kammern Gespräche über die künftige Baulandversorgung aufzunehmen. In Kürze soll in Vor-Ort-Gesprächen mit allen Bürgermeistern des Münsterlandes diskutiert werden, welche Flächen vorhanden sind, welche Flächen eine besondere regionale oder überregionale Bedeutung haben und welche Planungsabsichten die Kommunen haben. Der Regionalplan muss das gesamte Münsterland erfassen und neben den Siedlungsflächen für Gewerbe und Wohnen den Verkehr, den Natur- und Wasserschutz, die Versorgung mit Rohstoffen sowie Erholung und Freizeit fachübergreifend berücksichtigen. Ziel ist, dass sich alle Städte und Gemeinden weiter entwickeln können.
Gesetzentwurf zu Factory-Outlet-Centern
Der Regionalrat bittet den Landtag NRW den Gesetzentwurf zum Landesentwicklungsprogramm so zu ergänzen, dass künftig Factory-Outlet-Center auch in zentralen Versorgungsbereichen von Mittelzentren gebaut werden dürfen, unabhängig von der Einwohnerzahl, wenn für diese Standorte ein regionaler Konsens existiert und der Regionalrat ein besonderes Landesinteresse feststellt. Die Bezirksplanungsbehörde soll den Konsens und die regionale Verträglichkeit feststellen. Letztlich entscheidet jedoch der Regionalrat als Träger der Regionalplanung.
12.03.2007

