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Bezirksregierung Münster hebt Bauvorbescheid für EOC auf
"Hier geht es nicht um die inhaltlichen Fragen eines Für und Wider von Factory-Outlet-Centern, sondern einzig und allein darum, zu verhindern, dass am geltenden Recht vorbei Fakten geschaffen werden, bevor das Verwaltungsgericht entschieden hat", sagte der für die Bauaufsicht bei der Bezirksregierung zuständige Abteilungsdirektor Erich Tilkorn.
Die Bezirksregierung hatte am 13. Februar die Genehmigung der Bauleitplanung verweigert und die Erweiterung des Outlet-Centers aus raumplanerischen Gründen untersagt. Dagegen hat die Stadt Ochtrup am 8. März 2007 beim Verwaltungsgericht Münster eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erhoben und schon am nächsten Tag - trotz des Verbots - den Flächennutzungsplan bekannt gegeben. Landrat, Bürgermeister, Verfahrensbevollmächtigter und der Rechtsanwalt der Bauherren stützen sich dabei auf eine angebliche "fiktive Genehmigung" des Flächennutzungsplanes. Diese soll durch eine vermeintliche "aufschiebende Wirkung" der Klage hergestellt worden sein.
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Die Bezirksregierung musste die Ochtruper Erweiterungspläne im Februar aus mehreren Gründen ablehnen. Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hat als Landesplanungsbehörde der Bezirksregierung in einem Erlass vom 12. Februar 2007 untersagt, die Genehmigung zu erteilen, weil die Planungen im Widerspruch zu eingeleiteten Zielen der Landesplanung stehen. In einem im Landtag bereits in erster Lesung beratenen Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Hersteller-Direktverkaufszentren (Factory-Outlet-Center) mit mehr als 5.000 Quadratmetern Verkaufsfläche in Zukunft nur in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern zulässig sein sollen. Da die Stadt Ochtrup aber nur rund 19.350 Einwohner hat, darf dort nach den Landesplanungen kein solches Direktverkaufszentrum über 5000 qm Verkaufsfläche entstehen.
Darüber hinaus war die beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes auf Grund von Abwägungsmängeln nicht genehmigungsfähig. In dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag fehlen hinreichende Abwägungen zu den möglichen schädlichen Auswirkungen auf den Einzelhandel in den Gemeinden Heek, Metelen und Wettringen.
Mehrere Nachbargemeinden hatten Drittwidersprüche eingelegt.
In ihrem Widerspruchsbescheid hat die Bezirksregierung Münster dargelegt, dass der Bürgermeister der Stadt Ochtrup und der Landrat des Kreises Steinfurt gegen Gesetze verstoßen haben. Mit dem Aufhebungsbescheid will die Bezirksregierung verhindern, dass auf den rechtswidrig erteilten Bauvorbescheid noch eine rechtwidrige Baugenehmigung folgt und der Investor in der Erwartung einer baldigen Baugenehmigung Fehlinvestitionen tätigt.
10.05.2007

