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Elterngeld: Antragsfrist beträgt drei Monate
Münster. Eltern, deren Kinder im Januar dieses Jahres geboren sind, sollten schnell Elterngeld beantragen. Denn anders als beim Erziehungsgeld, bei dem die Eltern sechs Monate Zeit haben, einen Antrag zu stellen, gilt beim Elterngeld eine Antragsfrist von drei Monaten, ab Geburt des Kindes. Der Antrag ist an die zuständige Elterngeldkasse bei einem der elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zu richten. Die Ämter beraten auch in Fragen zur Elternzeit. Kontaktadressen gibt es im Internet unter www.versorgungsverwaltung.nrw.de .
Bis Ende Februar sind bereits 10.500 Anträge auf Zahlung des neuen Elterngeldes in Nordrhein-Westfalen gestellt worden. Im Januar erreichten 2.500 Anträge die Versorgungsverwaltung. "Wir rechnen mit einem weiteren Anstieg in den kommenden Monaten", sagt Gerhard Hösel, Leiter der Abteilung Soziales und Arbeit, Landesversorgungsamt bei der Bezirksregierung Münster, der die Zahlen am Donnerstag (8. März) bekannt gegeben hat.
Seit Anfang des Jahres 2007 können Eltern für maximal 14 Monate Elterngeld beantragen; es ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal aber 1800 Euro monatlich. Eltern eines Neugeborenen, die vorher kein Einkommen hatten, erhalten mindestens 300 Euro pro Monat.
08.03.2007

