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Gewässerschutz und Gewässerentwicklung in Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:
Im münsterländischen Billerbeck zog Umweltminister Eckhard Uhlenberg heute ein Zwischenfazit zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und sieht Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg: "Wir befinden uns bereits in der konkreten Planungsphase. Die Bestandsaufnahme der Gewässer ist abgeschlossen, das Gewässermonitoring zur Beschreibung des Ist-Zustands läuft auf Hochtouren und bis Ende 2008 werden für alle Regionen des Landes Bewirtschaftungspläne vorliegen. Diese werden dann der Öffentlichkeit zur Stellungnahme übergeben. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen können wir spätestens 2010 beginnen." Das erklärte und übergeordnete Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, nach Möglichkeit einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Der Begriff "guter Zustand" orientiert sich dabei an dem natürlichen Zustand, den die Gewässer ohne den Einfluss des Menschen hätten.
In Billerbeck hatte der Minister zum Abschluss der beiden Pilotprojekte Stever und Berkel eingeladen. Exemplarisch für ganz Nordrhein-Westfalen wurden an diesen beiden Flüssen Methoden für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen entwickelt. Als Ergebnis entstehen konkrete Konzepte, die gute Rahmenbedingungen für die Nutzung von Gewässern durch Industrie, Landwirtschaft und Anwohnern schaffen. Gleichzeitig werden Maßnahmen konzipiert, um die Gewässer zu schützen und ökologisch zu entwickeln. Diese Ergebnisse sind dann Ausgangspunkt für die weiteren Renaturierungsprojekte der nordrhein-westfälischen Gewässer. So wird zum Beispiel an den münsterländischen Flüssen Stever und Berkel Stück um Stück verschwinden, was sie streckenweise zum Kanal macht: Begradigte Abschnitte, dicke Steine an den Ufern, hohe Böschungen.
"Ein naturnaher Fluss kann problemloser mit Regenwassereinleitungen und Hochwasser fertig werden. Investitionen in naturnahe Gewässer können deshalb eine Menge Folgekosten sparen", so Minister Uhlenberg. Wichtig für den Minister ist, dass alle Anlieger und Anwohner an Lösungen mitarbeiten: "Wir gehen den Weg des kooperativen Umweltschutzes. Kommunen, Landwirte, Naturschutzverbände und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger sitzen gemeinsam an einem Tisch, um Informationen auszutauschen und sich über die nötigen Maßnahmen zu verständigen".
Zudem betonte der Minister, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen keine nennenswerten Gebührenerhöhungen zu erwarten sind: "Die kommunale Abwasserbeseitigung und die öffentliche Beseitigung von Regenwasser ist bereits geregelt und durch Gebühren abgedeckt. Für die Landwirtschaft werden wir Beratungsangebote anbieten. Und nicht zuletzt erarbeiten wir derzeit Konzepte, um das Ausweisen von ökologischen Ausgleichsflächen auch an Gewässern durchzuführen. Damit würden landwirtschaftlich nutzbare Flächen erhalten bleiben".
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde vom Europäischen Parlament im Dezember 2000 verabschiedet. Durch die Richtlinie wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, in dem das Handeln an den Gewässern in den europäischen Mitgliedstaaten geregelt und vor allem vereinheitlicht wird. Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind zu finden im Internet unter www.munlv.nrw.de oder www.flussgebiete.nrw.de.
Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie Pilotprojekt Stever und Berkel
07.09.2007







