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Gewässerschutz und Gewässerentwicklung in Nordrhein-Westfalen

Ein Bild von der Berkel

Ein Bild von der Stever

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Ein Bild von der Stever

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Ein Bild von der Stever

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

Im münsterländischen Billerbeck zog Umweltminister Eckhard Uhlenberg heute ein Zwischenfazit zur Umsetzung der EG-Wasserrah­menrichtlinie und sieht Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg: "Wir befinden uns bereits in der konkreten Planungsphase. Die Bestandsauf­nahme der Gewässer ist abgeschlossen, das Gewässermonitoring zur Beschreibung des Ist-Zustands läuft auf Hochtouren und bis Ende 2008 werden für alle Regionen des Landes Bewirtschaftungspläne vorliegen. Diese werden dann der Öffentlichkeit zur Stellungnahme übergeben. Mit der Umsetzung aller Maßnahmen können wir spätestens 2010 begin­nen." Das erklärte und übergeordnete Ziel der Europäischen Wasser­rahmenrichtlinie (WRRL) ist, nach Möglichkeit einen guten Zustand für alle Gewässer zu erreichen. Der Begriff "guter Zustand" orientiert sich dabei an dem natürlichen Zustand, den die Gewässer ohne den Einfluss des Menschen hätten.

In Billerbeck hatte der Minister zum Abschluss der beiden Pilotprojekte Stever und Berkel eingeladen. Exemplarisch für ganz Nordrhein-West­falen wurden an diesen beiden Flüssen Methoden für die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen entwickelt. Als Ergebnis entstehen kon­krete Konzepte, die gute Rahmenbedingungen für die Nutzung von Ge­wässern durch Industrie, Landwirtschaft und Anwohnern schaffen. Gleichzeitig werden Maßnahmen konzipiert, um die Gewässer zu schüt­zen und ökologisch zu entwickeln. Diese Ergebnisse sind dann Aus­gangspunkt für die weiteren Renaturierungsprojekte der nordrhein-westfälischen Gewässer. So wird zum Beispiel an den münsterländi­schen Flüssen Stever und Berkel Stück um Stück verschwinden, was sie streckenweise zum Kanal macht: Begradigte Abschnitte, dicke Steine an den Ufern, hohe Böschungen.

"Ein naturnaher Fluss kann problemloser mit Regenwassereinleitungen und Hochwasser fertig werden. Investitionen in naturnahe Gewässer können deshalb eine Menge Folgekosten sparen", so Minister Uhlenberg. Wichtig für den Minister ist, dass alle Anlieger und Anwohner an Lösungen mitarbeiten: "Wir gehen den Weg des kooperativen Um­weltschutzes. Kommunen, Landwirte, Naturschutzverbände und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger sitzen gemeinsam an einem Tisch, um Informationen auszutauschen und sich über die nötigen Maßnah­men zu verständigen".

Zudem betonte der Minister, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen keine nennenswerten Gebührenerhöhungen zu erwarten sind: "Die kommunale Abwasserbeseitigung und die öffentliche Beseitigung von Regenwasser ist bereits geregelt und durch Gebühren abgedeckt. Für die Landwirtschaft werden wir Beratungsangebote anbieten. Und nicht zuletzt erarbeiten wir derzeit Konzepte, um das Ausweisen von ökologi­schen Ausgleichsflächen auch an Gewässern durchzuführen. Damit würden landwirtschaftlich nutzbare Flächen erhalten bleiben".

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde vom Europäischen Parlament im Dezember 2000 verabschiedet. Durch die Richtlinie wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, in dem das Handeln an den Gewässern in den eu­ropäischen Mitgliedstaaten geregelt und vor allem vereinheitlicht wird. Weitere Informationen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind zu finden im Internet unter www.munlv.nrw.de oder www.flussgebiete.nrw.de.

Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie Pilotprojekt Stever und Berkel

07.09.2007

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