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Unklarheit auf Schwerbehindertenausweis behoben
Münster. Schwerbehinderte Menschen, die beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, haben es nun leichter auch allein unterwegs zu sein. Das Schwerbhindertenrecht ist geändert worden. Das Merkzeichen "B" auf dem Ausweis wird um den Satz "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen." ergänzt. In der Vergangenheit hatte das Fehlen dieses Hinweises zu Missverständnissen geführt. Der Zutritt zu öffentlichen Schwimmbädern oder das Mitfahren in Bussen wurde den Ausweisinhabern ohne Begleitung verwehrt, da die Nutzungsbedingungen vorschreiben, dass zur Vermeidung von Gefahren eine Begleitung notwendig ist. "Die Gesetzesänderung", erklärt Gerhard Hösel, zuständiger Abteilungsleiter der Bezirksregierung Münster, "stellt nun klar, dass ein schwerbehinderter Mensch eine Begleitperson zwar mitnehmen darf, sie aber nicht mitnehmen muss".
Die bisher ausgestellten Schwerbehindertenausweise behalten nach der Gesetzesänderung ihre Gültigkeit. Jeder Vierte, der etwa 1,7 Millionen schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen, ist von dieser Regelung betroffen. Bei Bedarf kann ein neuer Ausweis beantragt werden.
05.04.2007

