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Pläne zur Landebahnverlängerung am Flughafen Paderborn-Lippstadt liegen aus

Münster/Paderborn. Im Planfeststellungsverfahren zur Landebahnverlängerung des Flughafens Paderborn-Lippstadt hat jetzt die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen begonnen. Die Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH hat am 7. September 2006 bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Luftfahrtbehörde einen Antrag auf Planfeststellung gestellt, wonach das Start- und Landebahnsystem nach Westen verschoben werden soll. Damit will der Flughafen die Überflug-und Lärmsituation für die Anwohner im östlichen Bereich des Airports verbessern.

Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Verlegung der Schwelle 24 im Osten des Platzes einwärts um 210 Meter Richtung Westen. Die durch die Schwellenverlegung an der östlichen Seite wegfallende Landestrecke soll ausgeglichen werden, indem die Start- und Landebahn um insgesamt 300 Meter nach Westen hin verlängert wird.

Zudem soll das Rollbahnsystem an die veränderte Lage der Start- und Landebahn angepasst werden. Darüber hinaus will der Flughafen die Vorfeldflächen ausbauen, um die betrieblichen Abläufe zu verbessern. Auch die technische Ausrüstung soll angepasst werden.

In dem Planfeststellungsverfahren wird geprüft, ob mit dem beantragten Ausbau öffentliche oder private Belange beeinträchtigt werden. Aufgabe der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde ist es dabei, die öffentlichen und privaten Interessen auf beiden Seiten gegeneinander abzuwägen und über den Antrag zu entscheiden.

Die Antragsunterlagen wurden bereits den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Im zweiten Schritt sind jetzt die Antragsunterlagen samt der dazu gehörigen Pläne in den Städten Salzkotten und Büren sowie in der Gemeinde Borchen öffentlich ausgelegt worden, damit möglicherweise Betroffene Einwände erheben können. Die Antragsunterlagen können noch bis zum 29. Juni 2007 zu den ortsüblichen Zeiten eingesehen werden.

01.06.2007

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