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Bezirksregierung ändert Elternbeiträge in Gelsenkirchen
Sowohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster hatten in der vergangenen Woche die Rechtsposition der Bezirksregierung bestätigt. Ein Verzicht auf eine Beitragserhöhung war nicht möglich, denn die Stadt darf keine weiteren Kredite aufnehmen, um damit komplett die reduzierten Landesmittel für Kindertagesstätten zu finanzieren.
Die neue Beitragstabelle sieht Elternbeiträge ab einem Einkommen von 12.000 Euro pro Jahr vor. Bei einem Jahreseinkommen bis 15.000 Euro sollen die Kindergartenbeiträge sogar um gut einen Euro pro Monat sinken und dann erst ganz allmählich steigen. Die monatliche Beitragserhöhung bei Einkommen von 15.000 bis 18.000 Euro beläuft sich auf 92 Cent, für Einkommen von 18.000 bis 24.000 Euro fallen 2,92 Euro mehr im Monat an. Die Bezieher der höchsten Einkommensstufe über 96.000 Euro Jahreseinkommen müssen sich auf Steigerungen bis zu knapp 87 Euro einstellen.
Die Elternbeiträge wurden zuletzt im Jahr 1993 erhöht.
01.06.2007

