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Bezirksregierung Münster fordert weitere technische Unterlagen

Münster. Die Bezirksregierung Münster nimmt die Ängste und Besorgnis der Bürger über die beabsichtigte Nutzungsänderung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sehr ernst und informiert im Vorfeld der angekündigten "Anti-Atom-Demo" am Samstag über den Stand des beantragten Genehmigungsverfahrens.

Die Betreibergesellschaft GNS (Gesellschaft für Nuklear-Service mbH) und die BZA (Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH) haben gemeinsam Ende Oktober bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag eingereicht, wonach sie in Ahaus „sonstige radioaktive Stoffe“ zwischenlagern möchte, die sich aus radioaktiven Abfällen, radioaktiven Reststoffen sowie aus ausgebauten oder abgebauten radioaktiven Anlagenteilen zusammensetzen. Es handelt sich dabei nach dem Antrag um schwach- und mittelradioaktive Stoffe im Sinn des § 2 Absatz 1 und 3 Atomgesetz (AtG). Sie kommen ursprünglich aus deutschen Kernkraftwerken. Nach Atomrecht ist für diese Stoffe die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) einschlägig.

Die Zwischenlagerung soll im bestehenden Lagergebäude des Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) erfolgen. Dazu sind laut Antrag verschiedenartige Behälter vorgesehen, die den Endlagerungsbedingungen der Schachtanlage Konrad entsprechen, sowie 20´-Container. Soweit zulässig, sollen größere sehr gering strahlende Anlagenteile auch außerhalb von Behältern zwischengelagert werden und - wenn gefordert - in Folie verpackt oder versiegelt werden. Die Zwischenlagerung wird für maximal zehn Jahre beantragt. Ob bauliche Veränderungen am Lagergebäude nötig werden, wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Die Gesamt-Strahlung, die von den jetzt beantragten Einlagerungs-Stoffen ausgeht, ist niedriger als von den Stoffen, für die Ahaus bereits eine atomrechtliche Genehmigung besitzt. Sicherheitsvorkehrungen sind Gegenstand des noch laufenden Genehmigungsverfahrens.

Immer wieder wird die Bezirksregierung von Bürgerinitiativen gefragt, wie lange das Genehmigungsverfahren dauern wird. Der zeitliche Rahmen kann aber derzeit noch überhaupt nicht abgeschätzt werden. Bis jetzt liegt der Genehmigungsbehörde erst ein Antragsschreiben mit wenigen Anlagen vor. Der Antragsteller muss den Antrag noch in erheblichem Umfang ergänzen, vor allem um technische Unterlagen. Bevor die Bezirksregierung dann mit der Prüfung beginnt, wird sie voraussichtlich erst Stellungnahmen von einem unabhängigen technischen Gutachter einholen, der nach Bedarf weitere ergänzende Unterlagen anfordert. Im Rahmen des Verfahrens ist auch das Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVPG) anzuwenden. Wie schnell das Verfahren abgeschlossen werden kann, ist also wesentlich von der Zeit abhängig, die der Antragsteller zur Vervollständigung der Unterlagen benötigt, sowie von der Bearbeitungszeit eines möglichen Gutachters. Bei vergleichbaren Verfahren haben sich die Ergänzungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt.

Voraussetzung für eine Genehmigung der Zwischenlagerung nach der Strahlenschutzverordnung ist, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik alle Schutzvorschriften eingehalten werden.

Der Transport nach Ahaus ist nicht Gegenstand des beantragten Genehmigungsverfahrens.

01.02.2007

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