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Leitender Regierungsschuldirektor Rolf Kloppert in den Ruhestand verabschiedet

Leitender Regierungsschuldirektor Rolf Kloppert in den Ruhestand verabschiedet

Münster/Selm. Nach 41 Dienstjahren, genau am Tage seines 65. Geburtstags, verabschiedete Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven heute (28. März) den Leitenden Regierungsschuldirektor Rolf Kloppert aus Selm in den Ruhestand. Er dankte ihm besonders für seinen unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Hauptschulen, die Integration der Kinder von Migranten sowie für die Organisation ihres muttersprachlichen Unterrichts.

Das Studium an der Pädagogischen Hochschule Ruhr begann Kloppert 1965. Bereits zweieinhalb Jahre später legte er die erste Staatsprüfung für das Lehramt an der Volksschule ab. 1970 schloss sich die zweite Staatsprüfung an. Im Laufe seines beruflichen Weges unterrichtete er in verschiedenen Schulen in Dortmund, bildete als Fachleiter für Mathematik und Chemie Lehramtsanwärter aus und leitete Schulen in Schwerte-Westhofen und Lünen. 1982 wurde er an das staatliche Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen nach Gelsenkirchen versetzt, wo er zum Schulrat ernannt wurde. Zur Bezirksregierung Münster kam er 1990. Hier war er in der oberen Schulaufsicht für die Hauptschulen sowie für diverse allgemeine Aufgaben zuständig: So auch für die Medienerziehung, Integration der Kinder von Migranten, Islamkunde und Schulpsychologie. In den letzten Jahren leitete Kloppert das Dezernat für Haupt- und Realschulen.

Der Gewinnung von Führungskräften galt seine besondere Aufmerksamkeit. In einer Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen über mehr als zwölf Jahre ermutigte und qualifizierte er viele Lehrer, sich für ein Amt in der Schulleitung zu bewerben.

Rolf Kloppert war maßgeblich an der Einführung des Faches Islamkunde für muslimische Kinder beteiligt und bildete rund 50 Islamkundelehrer aus. Die schulische Integration der mehr als 50.000 Kinder von Migranten war Kloppert immer ein Anliegen. So organisierte er Fördermaßnahmen zum Erlernen der deutschen Sprache wie muttersprachlichen Unterricht in zwölf Landessprachen.

Vielen dieser Kinder wurden hiesige Schulabschlüsse dadurch ermöglicht, dass sie die üblichen Pflichtfremdsprachen über eine von ihm fachlich verantwortete "Sprachfeststellungsprüfung" in ihrer Herkunftssprache ersetzen konnten.

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28.03.2006

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