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Neue Regelung: Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord von Flugzeugen

Münster. Die Bezirksregierung Münster weist als Luftsicherheitsbehörde für die Flughäfen Dortmund, Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt darauf hin, dass Fluggäste auf allen europäischen Verkehrsflughäfen ab dem 6. November 2006 im Handgepäck nur Flüssigkeiten in Einzelbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern pro Behälter mitführen dürfen.

Bei der Mitnahme von mehr als einem Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck sind diese in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von nicht mehr als einem Liter zu transportieren. Die Behälter müssen komplett in den Beutel passen, es darf nichts aus ihm hervorragen. Dieser Plastikbeutel ist vom Fluggast an den Kontrollstellen aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zum Durchleuchten zu übergeben.

Bei der Größe der Flüssigkeitsbehälter ist das mögliche aufzunehmende Volumen entscheidend, nicht der tatsächliche Inhalt. So darf zum Beispiel eine halbvolle Flasche Körperlotion mit einem Fassungsvermögen von 175 Millilitern nicht im Handgepäck mitgenommen werden.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind medizinische sowie spezielle diätetische Flüssigkeiten, die während des Flugs vom Reisenden benötigt werden. Sofern die Sicherheitskontrolleure es für erforderlich halten, ist in diesem Fall die Notwendigkeit der Mitnahme nachzuweisen. Auch Babynahrung ist von den Beschränkungen ausgenommen, soweit Kleinkinder mitreisen.

Flüssige Waren aus dem Duty-Free-Shop am Flughafen dürfen künftig nur in versiegelten Tüten im Handgepäck mitgenommen werden.

26.10.2006

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