Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Kindergartenbeiträge in Gelsenkirchen

Münster/Gelsenkirchen. In der Auseinandersetzung um die Erhöhung der Kindergartengebühren in Gelsenkirchen hat die Bezirksregierung Münster den Oberbürgermeister der Stadt jetzt aufgefordert, selbst zu prüfen, ob der ablehnende Ratsbeschluss vom 14. Dezember rechtswidrig ist. Alternativ müsse die Verwaltung die Gestaltung der Elternbeiträge noch einmal überarbeiten.

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hatte die Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergärten abgelehnt. Durch den Wegfall von Landesmitteln müssen 1,25 Millionen Euro im Haushalt der Stadt kompensiert werden. Gelsenkirchen befindet sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht. Deshalb hatte die Bezirksregierung in ihrer Rolle als Kommunalaufsicht der Stadt Anfang Dezember mitgeteilt, dass sie nicht pauschal auf eine Beitragserhöhung verzichten und stattdessen weitere Kredite aufnehmen dürfe. Sie forderte die Stadt auf, sich rechtskonform zu verhalten. Das bedeutet, dass die Elternbeiträge in vertretbarem Umfang erhöht werden müssen, unter Berücksichtigung der sozialen Belange der Eltern. Die verbleibende Finanzierungslücke muss über Einsparungen an anderer Stelle abgedeckt werden. Die Kommunalaufsicht hat der Stadt Gelsenkirchen keinen 100prozentigen Ausgleich für Einnahmeausfälle durch Beitragserhöhungen vorgegeben. Bei ihrer Beitragsgestaltung könne die Stadt berücksichtigen, dass die Elternbeiträge seit 1993 nicht mehr erhöht wurden. Außerdem können Eltern seit Januar 2006 die Kosten für die Kinderbetreuung bis zu 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen.

Die Bezirksregierung hat der Stadt Gelsenkirchen eine Entscheidungsfrist bis zum 15. Januar 2007 gesetzt.

22.12.2006

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info

Partnerprojekte

Logo nrwdirekt.de