Amtliche Bekanntmachung

Sie sind hier:

 

Elterngeld löst Erziehungsgeld ab - Versorgungsämter beraten in NRW

Bitte beachten Sie, dass die Versorgungsämter seit dem 1.1.2008 aufgelöst sind. Weitere Informationen zu Ihren neuen Ansprechpartnern

Münster. Ab 1. Januar 2007 gibt es das neue "Elterngeld" - meist erheblich mehr als das bisherige Erziehungsgeld. Bei den elf zuständigen Versorgungsämtern im Land Nordrhein-Westfalen laufen bereits die Telefone heiß. Die werdenden Eltern haben viele Fragen. Erstmalig erhalten berufstätige Mütter und Väter mit dem Elterngeld einen Einkommensersatz für Betreuungs- und Erziehungszeiten. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, bekommen zumindest den Elterngeld-Sockelbetrag von 300 Euro.

Das Elterngeld sichert so die Lebensgrundlage in der Frühphase des Kindes, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung kümmern. Es beträgt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1800 Euro monatlich. Beantragt werden muss das neue Elterngeld in NRW bei den elf Versorgungsämtern, wo die Eltern auch umfassend beraten werden. Die Mitarbeiter haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit den neuen Bestimmungen vertraut gemacht.

Um Elterngeld zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Jeder Antragsteller muss seine Einkommensabrechnungen der letzten zwölf Monate vorlegen.

Das Antragsformular liegt seit Mitte Dezember bei den Versorgungsämtern, bei den Krankenkassen und den Krankenhäusern aus und steht ab Januar 2007 auch auf der Internetseite der Versorgungsverwaltung zur Verfügung. Voraussichtlich ab Februar wird es dort auch möglich sein, den Antrag online zu stellen.

Das bisherige Erziehungsgeld betrug maximal 300 Euro im Monat, zwei Jahre lang. Für Paare mit hohem Verdienst gab es keine Unterstützung. Das neue Elterngeld ist dagegen als Einkommensersatz gedacht, allerdings nur noch zwölf Monate. Zwei weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil sich seinem Kind widmet, seine Arbeitszeit für mindestens diese zwei Monate auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert und sich das Einkommen vermindert. Wer weniger als 1000 Euro brutto verdient, bekommt mehr als 67 Prozent, Arbeitslose erhalten ein "Mindestelterngeld" von 300 Euro. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für Alleinerziehende.

Zum Start des Bundeselterngeldgesetzes/Elternzeitgesetzes steht den Versorgungsämtern in NRW ein innerhalb von drei Monaten von der Bezirksregierung Münster selbst entwickeltes IT-Fachverfahren zur Verfügung, das eine automationsgestützte vollelektronische Bearbeitung zulässt. Hierdurch können die Anträge in kurzer Zeit bearbeitet werden, so dass die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können.

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

So sind die Elterngeldkassen der elf Versorgungsämter zu erreichen:

Versorgungsamt Aachen
Schenkenforfstraße 2-6
52020 Aachen

Telefon: 0241/51070
zuständig für: Kreise Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg, kreisfreie Stadt Aachen

Versorgungsamt Bielefeld
Stapenhorststraße 62
33503 Bielefeld

Telefon: 0521/5990
zuständig für: Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn, kreisfreie Stadt Bielefeld

Versorgungsamt Dortmund
Rheinische Straße 173
44147 Dortmund

Telefon: 0231/90640
zuständig für: Kreis Ennepe-Ruhr, Unna, kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Herne

Versorgungsamt Düsseldorf
Erkrather Straße 339
40042 Düsseldorf

Telefon: 0211/45840
zuständig für: Kreis Mettmann, Neuss, Viersen, kreisfreie Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach

Versorgungsamt Duisburg
Ludgeristraße 12
47013 Duisburg

Telefon: 0203/30050
zuständig für: Kreis Kleve, Wesel, kreisfreie Stadt Duisburg

Versorgungsamt Essen
Kurfürstenstraße 33
45117 Essen

Telefon: 0201/89880
zuständig für: kreisfreie Städte Essen, Mülheim/Ruhr, Oberhausen

Versorgungsamt Gelsenkirchen
Vattmannstraße 2-8
45801 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/1630
zuständig für: Kreis Recklinghausen, kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen

Versorgungsamt Köln
Boltensternstraße 10
50730 Köln

Telefon: 0221/77830
zuständig für: Erft-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, kreisfreie Städte Bonn, Köln, Leverkusen

Versorgungsamt Münster
Von-Steuben-Straße 10
48135 Münster

Telefon: 0251/4911
zuständig für: Kreis Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, kreisfreie Stadt Münster

Versorgungsamt Soest
Heinsbergplatz 13
59491 Soest

Telefon: 02921/1070
zuständig für: Hochsauerland-Kreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen, Kreis Soest, kreisfreie Stadt Hamm

Versorgungsamt Wuppertal
Friedrich-Engels-Allee 76
42271 Wuppertal

Telefon: 0202/89810
zuständig für: kreisfreie Städte Remscheid, Solingen, Wuppertal

22.12.2006

Informationsleiste

Ansprechpartner/in:

Info

Partnerprojekte

Logo nrwdirekt.de