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Virtuelle Poststellen der Ämter für Agrarordnung gehen online
Münster. Über Virtuelle Poststellen können Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Verwaltungen übermittelt werden. Wie bei einer richtigen Poststelle gehen die Nachrichten ein und werden an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
Die acht Ämter für Agrarordnung bieten seit dem 1. Januar 2006 solche Virtuellen Poststellen an. Damit sind die Ämter die ersten Behörden im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, die den Bürgern eine unkomplizierte und schnelle elektronische Kommunikation ermöglichen.
So können Anträge für die Gewährung von Zuwendungen zur Dorfentwicklung und andere rechtsverbindliche Schreiben seit Beginn diesen Jahres per E-Mail eingereicht werden. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch eine "qualifizierte elektronische Signatur" am PC ersetzt. Bisher konnten online nur einfache Vorgänge abgewickelt werden, die keine Schriftform voraussetzen.
An die Poststelle gesandte Nachrichten erhalten einen Zeitstempel, der den Eingang des Daten sekundengenau dokumentiert. Die Wahrung von Fristen ist also auch online problemlos möglich.
Weitere Informationen zur Virtuellen Poststelle sind im Servicebereich der Internetauftritte der Ämter für Agrarordnung in Bielefeld, Coesfeld, Euskirchen, Mönchengladbach, Siegen, Siegburg, Soest und Warburg zu finden. So zum Beispiel unter www.afao-coesfeld.nrw.de.
18.01.2006

