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Stadt Gelsenkirchen weiter mit Nothaushalt
Münster/Gelsenkirchen. Das Haushaltssicherungskonzept 2006 der Stadt Gelsenkirchen kann nicht genehmigt werden. Dies teilte Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven jetzt Oberbürgermeister Frank Baranowski nach eingehender Prüfung des Haushalts und der vorläufigen Eröffnungsbilanz mit. Gelsenkirchen unterliegt damit weiterhin der vorläufigen Haushaltsführung, dem so genannten Nothaushaltsrecht.
Der Gelsenkirchener Haushalt ist erstmals nach den Regelungen des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" NKF beschlossenen worden. Der Regierungspräsident betonte, dass Gelsenkirchen damit frühzeitig die richtige Richtung eingeschlagen habe - als eine der ersten großen Städte in Nordrhein-Westfalen. Das NKF basiert auf der doppelten Buchführung und ist an das Rechnungswesen der Privatwirtschaft angelehnt. Es bietet mehr Transparenz als die herkömmliche kommunale Haushaltsführung. "Angesichts der weiterhin äußerst angespannten wirtschaftlichen Lage der Stadt, gilt es die sich daraus ergebenden Chancen konsequent zu nutzen, um schnellstmöglich die kommunale Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen", sagte Twenhöven. Dies könne mit weiteren Einschnitten für die Bürger der Stadt verbunden sein. "Eine Alternative zur Haushaltskonsolidierung gibt es jedoch nicht. Künftigen Generationen dürfen keine zusätzlichen Lasten mehr aufgebürdet werden", mahnte der Regierungspräsident. "Rat, Verwaltung und Bürger müssen gemeinsam, konsequent und mit großem Engagement den Konsolidierungsprozess der Stadt für eine nachhaltige positive Entwicklung gestalten."Gelsenkirchen kann zwar das veranschlagte Jahresdefizit 2006 in Höhe von rund 95 Millionen Euro noch mithilfe der so genannten Ausgleichsrücklage abdecken.
In den kommenden Jahren wird sich das Eigenkapital der Stadt jedoch nach den Planungen um mehrere hundert Millionen Euro verringern, so dass ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wurde. Dies konnte nicht genehmigt werden, weil die Stadt den Haushalt nicht innerhalb der zulässigen Fristen ausgleichen kann. Die Haushaltssatzung 2006 wird daher nicht wirksam und Gelsenkirchen muss weiterhin die Restriktionen des Nothaushaltsrechts beachten.
16.11.2006


