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Sicherheitsgurt kann Leben retten

Münster. Wieder ist ein Mensch bei einem Unfall getötet worden, der nicht angeschnallt war. Bei dem schweren Verkehrsunfall auf der Autobahn 30 zwischen den Anschlussstellen Rheine-Kanalhafen und Hörstel in Fahrtrichtung Hannover am vergangenen Freitag (6.10.) erlag der 52-jährige Mann, der aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wurde, im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Ein weiterer wurde schwer verletzt. Beide Männer saßen auf dem Rücksitz eines Kleintransporters und waren nicht angeschnallt. Der Fahrer und der Beifahrer, die beide angeschnallt waren, konnten das Fahrzeug unverletzt verlassen.

Die Verkehrssicherheitsberatung der Autobahnpolizei Münster weist nachhaltig auf die Anschnallpflicht hin. Jeder Insasse in einem Fahrzeug (auch auf dem Rücksitz) ist verpflichtet sich anzuschnallen.

Wer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht anlegt, muss mit einem Bußgeld von 30 Euro und bei der Mitnahme ungesicherter Kinder mit einem Bußgeld bis zu 50 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.

"Von 419 verunglückten Autofahrern in Nordrhein Westfalen im Jahr 2005 waren nachweislich 125 nicht angeschnallt. Das Tötungsrisiko nicht angeschnallter Personen auf der Autobahn ist 24 Mal höher als bei angeschnallten Personen. Ungesicherte Kinder im Auto haben ein siebenfach höheres Risiko für tödliche und schwere Verletzungen als gesicherte", so der Berater für Verkehrssicherheit Christoph Becker. "Auch die gesetzlichen Bestimmungen schreiben zwingend vor, vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen nur auf Sitzen mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind." Ihre Gesundheit und die Ihrer Kinder ist uns wichtig! Deshalb: Immer mit Gurt!

10.10.2006

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