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Bezirksregierung hat keine Bedenken gegen den Haushalt 2006 des Kreises Borken

Münster/Borken. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt des Kreises Borken geprüft und keine kommunalaufsichtlichen Bedenken. Er sieht Erträge in Höhe von 337,4 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 340,4 Millionen Euro vor. Zwar wird der Haushaltsplan im Jahr 2006 mit einem Defizit von knapp drei Millionen Euro geplant, dieses kann jedoch durch die Ausgleichsrücklage, einem Bestandteil des Eigenkapitals, ausgeglichen werden.

Seit Beginn des Haushaltsjahres 2006 bestimmen nicht mehr Einnahmen und Ausgaben, sondern Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen die Haushaltswirtschaft des Kreises.

Denn mit der am 2. Februar 2006 vom Kreistag Borken beschlossenen Haushaltssatzung nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde die bisherige kamerale durch eine doppische Rechnungslegung abgelöst. Damit ist der Kreis Borken der erste Kreis im Regierungsbezirk Münster und einer der wenigen Kreise im Land Nordrhein-Westfalen, der die neue Haushaltssystematik bereits übernommen hat.

Die Haushaltssatzung des Kreises Borken setzt fest, dass die allgemeine Kreisumlage in Höhe von 37 Prozent für alle kreisangehörigen Kommunen beibehalten wird. Die Jugendamtsumlage für Gemeinden ohne eigenes Jugendamt konnte sogar von 18 Prozent auf 17,6 Prozent gesenkt werden.

Der Kreis plant in diesem Haushaltsjahr Investitionen in einem Umfang von circa 12 Millionen Euro. Eine Kreditaufnahme für diese Ausgaben ist jedoch nicht vorgesehen, so dass es in 2006 zu einer Entschuldung des Kreises Borken kommt.

Mit dem beschlossenen Haushalt 2006 geht nun eine mehrere Jahre umfassende Vorbereitungszeit der Umstellung von der Kameralistik zur Doppik zu Ende, in der das gesamte Vermögen und auch die Verbindlichkeiten des Kreises erfasst, inventarisiert und bewertet werden mussten.

08.05.2006

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