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Mehr als 96 Prozent der berufstätigen Erziehenden nehmen Elternzeit in Anspruch
Münster. Die Erziehung von kleinen Kindern ist offenbar noch immer Frauensache: 81196 Frauen - aber nur 1412 Männer der berufstätigen Erziehungsgeldempfänger haben in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr "Elternzeit" genommen. Diese Zahlen haben sich gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen haben 650 Millionen Euro Erziehungsgeld an rund 240 000 Antragsteller ausgezahlt. Elternzeit können nicht nur Mütter und Väter, sondern auch Adoptiv- oder Pflegeeltern beantragen, die ein Kind selbst betreuen. Ein Anspruch besteht längstens für drei Jahre. Eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden ist dabei möglich. Ein Teil der Elternzeit von bis zu einem Jahr kann auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dann könnten Eltern beispielsweise während des ersten Schuljahrs des Kindes zu Hause bleiben. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vier Prozent der arbeitenden Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeiten der Elternzeit nicht genutzt.
Mit EGON.NRW können junge Eltern in Nordrhein-Westfalen das staatliche Erziehungsgeld ab sofort auch online beantragen. Unter der Internet-Adresse www.egon.nrw.de finden Eltern nicht nur das Online-Formular, sondern auch viele Informationen rund ums Erziehungsgeld und zur Elternzeit.
Weitere Informationen im Internet:
02.05.2006

