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Bezirksregierung Münster hat den Haushalt des Kreises Recklinghausen geprüft

Münster/Kreis Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat die am 19. Dezember 2005 vom Kreistag Recklinghausen beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2006 geprüft. Da die Satzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, hat sie den Haushalt mit Bedenken passieren lassen und dem Kreis weiterführende Hinweise gegeben.

Der Kreis Recklinghausen hat auch für 2006 einen ausgeglichenen Haushalt verabschiedet. Dabei bleibt der Hebesatz der Kreisumlage mit 52,62 Prozent gegenüber dem Vorjahr unverändert und steht damit im landesweiten Vergleich an der Spitze. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt rund 447,9 Millionen Euro, ein Plus von 0,04 Prozent, das Volumen des Vermögenshaushaltes beträgt 45,4 Millionen Euro, ein Minus von 43,6 Prozent.

Der Kreishaushalt 2006 enthält einige Veranschlagungsrisiken, da verschiedene Einnahmeansätze optimistisch berechnet und einige Ausgabeansätze sehr knapp kalkuliert worden sind. Diese Risiken hat der Kreistag mit Blick auf die katastrophale Finanzlage der kreisangehörigen Städte überwiegend bewusst in Kauf genommen, um eine Erhöhung der Kreisumlage zu vermeiden.

Die Mittel der Wohngeldentlastung des Landes sollen auch aufgrund entsprechender Forderungen einzelner Kommunen in 2006 für die Bewilligung von Investitionszuweisungen an die kreisangehörigen Städte zur Verfügung gestellt werden. Das Geld kann damit nicht für die Konsolidierung der seit Jahren defizitären Haushalte aller kreisangehörigen Städte verwendet werden. Dies wird von der Bezirksregierung kritisch beurteilt. Nach ihrer Auffassung ist eine Weiterleitung dieser Gelder zudem nur zulässig, wenn der Haushaltsausgleich 2006 des Kreises dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Trotz des ausgeglichenen Haushaltes hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, bis Ende März 2006 ein "freiwilliges Haushaltssicherungskonzept" zu erarbeiten. Ziel ist es, die Belastungen der kreisangehörigen Städte, die den Kreishaushalt zum großen Teil über die Kreisumlage finanzieren, für die nächsten Jahre konstant zu halten oder sogar zu senken. Auch wenn dieses Konzept nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen eines Haushaltssicherungskonzeptes entspricht, wird die Aufstellung eines verbindlichen Konsolidierungskonzeptes als erster Schritt in die richtige Richtung, um die kreisangehörigen Städte bei deren Haushaltskonsolidierung zu unterstützen, bewertet. Ob sich das formulierte, sehr ehrgeizige Ziel der Deckelung beziehungsweise Senkung der Kreisumlage innerhalb eines so kurzen Zeitraumes umsetzen lässt, bleibt abzuwarten.

02.02.2006

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