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Keine Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept 2005 der Stadt Bottrop durch die Bezirksregierung Münster
Münster/Bottrop. Die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster hat der Stadt Bottrop mitgeteilt, dass das Haushaltssicherungskonzept 2005 nicht genehmigt werden kann. Der Vermögenshaushalt ist mit 58.865.000 in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen. Im Verwaltungshaushalt stehen dagegen den Einnahmen in Höhe von 225.903.600 Ausgaben von 287.910.400 entgegen. Das Defizit des Haushaltsjahres beträgt damit mehr als 62 Mio.Euro.
Bereits im Vorjahr musste die Genehmigung wegen Überschreitens der Konsolidierungsfristen versagt werden. Auch die jetzt zur Genehmigung vorgelegte 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2000 weist aus, dass der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs (ohne Abdeckung von Altfehlbeträgen) nicht eingehalten werden kann. Da die aktuelle Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes den Haushaltsausgleich nunmehr erst für 2012 prognostiziert und auch der Abbau der Fehlbeträge nicht in der vorgegebenen Frist erfolgen kann, ist die beantragte Genehmigung zu versagen. Aufgrund dieser Entscheidung kann die Haushaltssatzung der Stadt weiterhin nicht bekannt gemacht werden und somit auch nicht in Kraft treten. Ohne gültige Haushaltssatzung darf die Stadt lediglich in den engen Grenzen, welche die Gemeindeordnung für Kommunen in der vorläufigen Haushaltswirtschaft vorsieht, Ausgaben leisten.
Nach fast zwei Jahrzehnten der Haushaltskonsolidierung ist es angesichts der weiterhin sehr schwierigen Finanzlage der Stadt angezeigt, sich auch künftig neue Konsolidierungspotentiale zu erschließen, um die Ausgaben den Einnahmen anzupassen. Neben den Kernbereichen müssen insbesondere die freiwilligen Leistungen noch stärker als bisher in die Konsolidierungsbemühungen mit einbezogen werden.
Kostenbewusstsein seitens der Politik und der Bürger sowie verstärktes bürgerschaftliches Engagement können mithelfen - trotz leerer Kassen - das Gemeinwesen verträglich zu gestalten.
28.10.2005

