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1300 Stellungnahmen zum Bau der Ortsumgehung Wolbeck

Münster. Der geplante Neubau der L 585 n als Ortsumgehung Wolbeck geht in die nächste Runde. In einem Erörterungstermin will die Bezirksregierung den Verfahrensbeteiligten und den 1300 Einwendern die Planung des Straßenbaus, die Änderungen am vorhandenen Straßennetz , den angrenzenden Gewässern und baulichen Anlagen vorstellen und die Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorhaben diskutieren. Im Termin wird die Umweltverträglichkeit und die Verhältnismäßigkeit des Vorhabens beleuchtet im Hinblick auf rechtliche Belange der Beteiligten.

Die Bezirksregierung Münster führt das Anhörungsverfahren auf Antrag des Bauherrn, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, durch. Die im November 2003 erstmals veröffentlichten Planunterlagen sind aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen erweitert worden mit dem Ziel, den Natur-, Landschafts- und Hochwasserschutz zu stärken. Zwischenzeitlich wurde den von den Planänderungen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der jetzt anberaumte Termin ist wegen der Vielzahl der Einwendungen auf fünf Tage festgelegt worden. Er findet statt von Montag, 28. November, bis Freitag, 2. Dezember, jeweils ab 9.00 Uhr im Gartenbauzentrum Westfalen-Lippe, Großer Saal, Münsterstraße 62-64 in Münster Wolbeck. Am 28. November werden vormittags die Stellungnahmen der 28 Träger öffentlicher Belange und nachmittags die von acht Vereinen und Verbänden erörtert. Die Verhandlung der allgemeinen privaten Einwendungen erfolgt am 29. und 30. November. Der 1. und 2. Dezember ist für die Beratung mit den Betroffenen vorgesehen, die mit dem Bau der Straße Nachteile für ihren Grundbesitz sehen und Bedenken geäußert haben.

Die Erörterung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftliche zum Verfahren Stellung genommen haben. Verhandlungsleiter ist Regierungsdirektor Ulrich Michael. Er kann im Einzelfall weitere Personen zum Termin zulassen, sofern alle Teilnahmeberechtigten einverstanden sind.

Zu Beginn jeder Verhandlung am Vor- und Nachmittag erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren, den Erörterungstermin und über den geplanten Bau der Straße.

Weitere Information zum Erörterungstermin im Internet unter: www. bezreg-muenster.nrw.de .

22.11.2005

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