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Keine Bedenken gegen den Borkener Kreishaushalt
Münster/Borken. Die Bezirksregierung Münster erhebt keine kommunalrechtlichen Bedenken gegen die Haushaltssatzung des Kreises Borken. Der Haushalt ist sowohl im Verwaltungshaushalt mit einem Volumen von rund 302 Millionen Euro, als auch im Vermögenshaushalt mit rund 21,6 Millionen Euro ausgeglichen. Das Haushaltsvolumen beträgt somit insgesamt rund 323,6 Millionen Euro und steigt gegenüber dem Vorjahr um 28,85 Prozent.
Der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage erhöht sich um 3,9 Prozentpunkte auf nunmehr 37 Prozent. Die Erhöhung des Hebesatzes war insbesondere durch die Sozialrechtsreformen aus der Hartz IV-Gesetzgebung notwendig geworden.
Der Kreis Borken übernimmt zunächst vom Bund für die Dauer von sechs Jahren, als eine von bundesweit 69 kommunalen Trägern, die Gewährung des Arbeitslosengeldes II sowie die beruflichen Eingliederungsleistungen. Die hieraus entstehenden Kosten werden dem Kreis jedoch wieder erstattet.
Der Schuldenstand wird Ende 2005 mit rund 30,5 Millionen Euro angegeben, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 82,33 Euro entspricht. Verglichen mit anderen Kreisen und kreisfreien Städten kann dies allerdings als gering bezeichnet werden.
12.05.2005

