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Das Schächten von Tieren ist nicht generell erlaubt

Münster. Das Schächten von Tieren ist nicht generell erlaubt. Darauf hat jetzt die Bezirksregierung Münster im Vorfeld des muslimischen Opferfestes "Kurban Bayrami" hingewiesen. Wer Tiere schächten – also ohne Betäubung schlachten – will, muss für jeden Einzelfall eine behördliche Genehmigung beantragen. Da der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, legen die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte strenge Maßstäbe bei der Genehmigung dieser rituellen Tötung von Schafen und Rindern an. Unter anderem müssen die beteiligten Personen ihre Sachkunde nachweisen und belegen, dass in der eigenen religiösen Bewegung das Schächten essentieller Bestandteil der Glaubensausübung ist.

Nicht genehmigt wird allerdings das Schlachten von Rindern völlig ohne Betäubung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die "Elektrokurzzeit-Betäubung" mittels zweier Elektroden die Tiere ausreichend betäubt, damit sie keinen Schmerz empfinden. Aber auch dieses Verfahren muss genehmigt werden.

Weiterhin erinnert die Bezirksregierung daran, dass auch bei Rindern, die im Zuge des Opferfestes geschlachtet werden, ein BSE-Test durchgeführt werden muss, wenn diese zwei Jahre oder älter sind. Da der erste Tag des "viertägigen Kurban-Bayrami"-Festes in diesem Jahr auf einen Sonntag (1. Februar) fällt, wird das Chemische Landes- und Staatliche Veterinär-Untersuchungsamt in Münster sein Personal verstärken um sicherzustellen, dass jedes geschlachtete Rind zeitnah untersucht werden kann. Bei Proben, die bis spätestens 17 Uhr angeliefert werden, wird das Ergebnis noch am gleichen Tag mitgeteilt. Die Bezirksregierung warnt eindringlich vor "Schwarzschlachtungen": Auch am Sonntag werden die Kreisveterinäre umfassend kontrollieren.

23.01.2004

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