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Das Schächten von Tieren ist nicht generell erlaubt
Nicht genehmigt wird allerdings das Schlachten von Rindern völlig ohne Betäubung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahr haben gezeigt, dass die "Elektrokurzzeit-Betäubung" mittels zweier Elektroden die Tiere ausreichend betäubt, damit sie keinen Schmerz empfinden. Aber auch dieses Verfahren muss genehmigt werden.
Weiterhin erinnert die Bezirksregierung daran, dass auch bei Rindern, die im Zuge des Opferfestes geschlachtet werden, ein BSE-Test durchgeführt werden muss, wenn diese zwei Jahre oder älter sind. Da der erste Tag des "viertägigen Kurban-Bayrami"-Festes in diesem Jahr auf einen Sonntag (1. Februar) fällt, wird das Chemische Landes- und Staatliche Veterinär-Untersuchungsamt in Münster sein Personal verstärken um sicherzustellen, dass jedes geschlachtete Rind zeitnah untersucht werden kann. Bei Proben, die bis spätestens 17 Uhr angeliefert werden, wird das Ergebnis noch am gleichen Tag mitgeteilt. Die Bezirksregierung warnt eindringlich vor "Schwarzschlachtungen": Auch am Sonntag werden die Kreisveterinäre umfassend kontrollieren.
23.01.2004

