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Kohlekraftwerk in Ibbenbüren darf Klärschlamm verbrennen
Münster. Klärschlämme aus kommunalen Kläranlagen dürfen im Steinkohlekraftwerk in Ibbenbüren verbrannt werden. Dazu hat die Bezirksregierung Münster jetzt die Genehmigung erteilt.
Im Genehmigungsverfahren wurde durch strenge Vorgaben sichergestellt, dass der Einsatz des Klärschlamms keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Umwelt hat. Er darf als Ergänzungsbrennstoff mit einem Anteil bis zu zehn Prozent zur Steinkohle verbrannt werden. Außerdem wurde im Kraftwerk Ibbenbüren die Rauchgaswaschanlage verbessert, wodurch sich für das Umfeld des Kraftwerkes noch geringere Schadstoffbelastungen ergeben, als beim bisherigen Kohlebetrieb.
Durch die genehmigte Verbrennung soll die Entsorgungssituation der Kläranlagen insbesondere im Münsterland wesentlich verbessert werden und die Ausbringung von Klärschlamm auf Ackerböden verringert werden.
21.12.2004

