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Stiftung hilft Kindern und Jugendlichen: Stefan Klaucke von der Bezirksregierung Münster überreicht Anerkennungsurkunde
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Münster/Gelsenkirchen. Leiden lindern, Lebensmut stärken und Licht in den Alltag bringen, das ist das Ziel der jetzt in Münster gegründeten "Hanna und Wilhelm Ellinghaus Stiftung".
Stefan Klaucke, Abteilungsleiter der Bezirksregierung Münster, überreichte am Samstag (17. Juli) die Urkunde über die staatliche Anerkennung an die Kinder der Stifterin Hanna Ellinghaus. Die Geschwister Angela, Wilhelm, Dr. Ludger und Alfons Ellinghaus sind Stiftungsvorstand und unterstützen ihre 91-jährige Mutter in ihrem Anliegen, kranken jungen Menschen das Leben erträglich zu machen.
"Ihr Engagement ist ehrenwert und ein besonderer Beitrag im sozialen Miteinander unserer Gesellschaft", so Klaucke bei der Urkundenübergabe. "Die Kranken werden aus Ihren Aktivitäten Hoffnung, Mut und Kraft schöpfen."
Hanna Ellinghaus lebt in Herten-Westerholt und will mit der Stiftung, die auch nach ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm benannt ist, schwerkranken Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Notlage zu mildern. Eine Möglichkeit der Hilfe sieht sie in der Kostenübernahme für medizinische Behandlungen, die durch Versicherungen nicht übernommen werden. Die Kinder und Jugendlichen haben aber auch Wünsche, die ihnen bislang nicht erfüllt werden konnten, weil das Geld dazu fehlte oder die Organisation für diesen Herzenswunsch nicht zu leisten war. Häufig sind es praktische Dinge, die den Kranken im Alltag fehlen und die ihnen das Leben erleichtern können. Manchmal wünschen sie sich aber auch die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen oder die Begegnung mit Sängern oder Sportlern. Helfer werden die Stifterin unterstützen, den seelisch und körperlich beeinträchtigten Menschen eine ganz persönliche Freude zu machen.
Die Stiftung ist mit Grundbesitz ausgestattet. Der Wert muss in voller Höhe erhalten bleiben. Das Vermögen kann durch Zustiftungen Dritter erhöht werden.
Im Kreis Recklinghausen gibt es nun 37 Stiftungen, im Regierungsbezirk Münster 298.
19.07.2004



