Amtliche Bekanntmachung

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Gelsenkirchen unterliegt weiterhin dem Nothaushaltsrecht

Münster/Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen befindet sich seit Anfang diesen Jahres in der vorläufigen Haushaltsführung, dem so genannten Nothaushaltsrecht - und wird dort bis Ende des Jahres 2005 bleiben. Dies hat Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven jetzt dem Oberbürgermeister, Frank Baranowski, mitgeteilt. Damit teilt die Stadt das Schicksal von zur Zeit 75 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, wobei sich diese Zahl aller Voraussicht nach noch erhöhen wird, da sich einige Haushaltssatzungen noch im Prüfverfahren bei den Kommunalaufsichtsbehörden befinden.

Nach Prüfung der im Mai 2004 vorgelegten Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2004/2005 und des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht kann der für eine Genehmigung erforderliche Haushaltsausgleich innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes nicht erreicht werden.

Für die Stadt Gelsenkirchen bedeutet dies, dass die Haushaltssatzung 2004/2005 nicht wirksam werden kann. Damit darf die Stadt nur Ausgaben leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Auf der anderen Seite freute sich der Regierungspräsident darüber, dass ein Großteil der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne neue Kreditaufnahme wird finanziert werden können, da für deren Realisierung entsprechende Fördersummen, Zuwendungen und Zuschüsse, aber auch eigene Rücklagemittel zur Verfügung stehen. So können zum Beispiel nicht nur die öffentlichkeitswirksamen Projekte für die Fußballweltmeisterschaft 2006 fortgeführt oder begonnen werden, sondern es können darüber hinaus Projekte umgesetzt und angestoßen werden, die Struktur der Stadt nachhaltig verbessern sollen.

Die Stadt Gelsenkirchen habe, so der Regierungspräsident, in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, Einsparmöglichkeiten bei den Ausgaben aufzuspüren und auszuschöpfen, um weitere Restriktionen bei der Bewirtschaftung des Haushaltes zu vermeiden; diese reichten jedoch letztlich nicht aus, die zurückgehenden Einnahmen zu kompensieren.

Er appellierte eindringlich an alle Verantwortlichen in Rat und Verwaltung der Stadt, alle Aufgaben und Leistungen ständig zu hinterfragen. Das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit aller am Gemeindeleben beteiligten Personen müssten weiter geschärft und gestärkt werden. Er werde jedes Bemühen um die nachhaltige Sanierung des städtischen Haushaltes unterstützen. Auch wenn aufgrund der anhaltenden Finanzmisere der öffentlichen Haushalte und der Unwägbarkeiten in der Gemeindefinanzierung Rückschläge unvermeidlich seien, forderte er die politisch Verantwortlichen der Stadt auf, das aus ihrer Sicht Mögliche und Notwendige zu unternehmen, die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen zügig und nachhaltig zu realisieren.

18.10.2004

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