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Klettern in den "Dörenther Klippen" erlaubt - aber mit Einschränkung

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Freuen sich über die unterzeichnete Vereinbarung (v. l.): Franz-Josef Otremba, Bergfreunde Ibbenbüren e. V., Hermann Holtmann, Untere Landschaftsbehörde Kreis Steinfurt, Maya Poguntke, Bezirksregierung Münster, und Klaus-Jürgen Gran, Niedersächsischer Landesverband Bergsteiger im Deutschen Alpenverein e. V.

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Münster/Ibbenbüren/Tecklenburg. Schluss ist mit der Kletterei in den "Dörenther Klippen" noch lange nicht. Dafür sorgt die Vereinbarung, die heute (8. Dezember) Vertreter der ansässigen Klettersportvereine, des Kreises Steinfurt und der Bezirksregierung Münster unterzeichneten.

Das Areal rund um die "Dörenther Klippen" ist seit kurzem ausgewiesenes Naturschutzgebiet. Begründet ist dies vor allem in den gefährdeten Arten, die dort vorkommen – wie beispielsweise seltene Flechten und Moose sowie der vom Aussterben bedrohte Uhu.

Die Felsen des Sandsteinzuges sind aber auch beliebte Klettersport-Gebiete.

Um den Naturraum nicht zu gefährden, regelt die Vereinbarung jetzt das Klettern mit dem Ziel, diesen Sport im Bereich des Schutzgebietes möglichst naturverträglich zu gestalten.

Neben den zulässigen Höchstzahlen der Sportler, die gleichzeitig in den Felsen klettern dürfen, enthält der Vertrag auch genaue Angaben, welche Gebiete freigegeben sind. Dort ist das Besteigen der Felsen erlaubt, sofern bestimmte Regeln eingehalten werden: Beispielsweise dürfen nur die alten Routen benutzt und keine neuen angelegt werden. Außerdem behält sich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vor, Nutzungseinschränkungen zu veranlassen - zum Beispiel wenn die Uhus brüten.

Klettersportliche Vereine und Organisationen können der Vereinbarung beitreten. Andere Interessierte, beispielsweise nicht organisierte Einzelkletterer, können sich bei den Bergfreunden Ibbenbüren e. V. über die Regeln an den Klippen informieren und eine Kletter-Erlaubnis bekommen.


Die Vertragsvereinbarung können Sie hier downloaden (neues Fenster)

08.12.2004

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