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Doppelhaushalt der Stadt Gelsenkirchen auf dem Prüfstand der Bezirksregierung Münster
Münster/Gelsenkirchen. Seit dem 3. Juni liegen der Bezirksregierung Münster die Haushaltssatzung 2004/2005 der Stadt Gelsenkirchen und das Haushaltssicherungskonzept 2004 – 2009 zur Prüfung vor. Der Haushalt ist weder in 2004 noch in 2005 ausgeglichen. Ein Haushaltssicherungskonzept kann voraussichtlich nicht genehmigt werden. Der Stadt Gelsenkirchen steht mit aller Wahrscheinlichkeit die so genannte vorläufige Haushaltsführung ins Haus. Danach darf die Stadt neben anderen Einschränkungen nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Neue Investitionsvorhaben sind nur mit Zustimmung der Bezirksregierung Münster zulässig. Eine Liste mit den vorrangigen Vorhaben legte die Stadt ebenfalls vor. Darin enthalten sind unter anderem, die für die Fußball-WM im Jahr 2006 erforderlichen Baumaßnahmen, die mit Zustimmung der Bezirksregierung Münster teilweise schon begonnen worden sind.
Eine erste Prüfung vor allem der zusätzlichen Ausgaben, die der Rat der Stadt Gelsenkirchen erst in seiner Sitzung am 13. Mai 2004 beschlossen hat, ergab, dass es sich um neue freiwillige Leistungen handelt. Hierzu ist die Stadt nicht rechtlich verpflichtet. Unter den strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung, die auch als "Nothaushaltsrecht" bezeichnet wird, sind diese Leistungen zu prüfen und in der Regel nicht genehmigungsfähig. Die Bezirksregierung Münster hat dies heute (7. Juni) dem Oberbürgermeister Wittke mitgeteilt.
07.06.2004

