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Flieger müssen trotz Sommerflaute mit Überprüfungen durch Luftaufsichtsbehörde rechnen

Kontrolle durch Luftaufsichtsbehörde

Bildunterschrift:
Die Sachbearbeiter für überörtliche Flugaufsicht, Jens Sonnabend und Walter Keil (v.l.), präsentieren sich bei der Kontrolle von Pilotin Angelika Nüßing, in ihrer neuen Uniform.

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Münster/Telgte. Trotz des derzeit relativ geringen Flugbetriebes aufgrund der hochsommerlichen Temperaturen, müssen Piloten und Flugplätze mit Kontrollen durch die Luftaufsichtsbehörde rechnen – wie beispielsweise auf dem Flugplatz in Telgte. Dabei überprüfen die Beschäftigten der Bezirksregierung Münster nicht nur Fluglizenz und Borddokumente, sondern auch das Einhalten von vorgeschriebenen Flugstunden. Mit Hilfe eines speziellen Fernglases können die Beschäftigten der Luftaufsichtsbehörde sogar die Flughöhe überprüfen, die zum beispielsweise bei Überlandflügen mindestens 2000 Fuß betragen muss.

Seit kurzem sind die Luftaufsichtler quasi schon aus der Luft erkennbar: an einer neuen, leuchtend blauen Uniform mit Wappen der Bezirksregierung Münster.

Die Dienstbekleidung verdeutliche die Zugehörigkeit zur Landesbehörde und vereinfache die Aufgaben der Beschäftigten der Bezirksregierung, so Jens Sonnabend von der Luftaufsicht. Bisher waren die Sachbearbeiter für überörtliche Luftaufsicht rein äußerlich kaum zu erkennen und mussten sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Die neue Kleidung soll nach einem Tragetest bei der Bezirksregierung Münster landesweit in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.

06.08.2004

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