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Bezirksregierung erlaubt höhere Mülldeponie: Gebührenzahler im Kreis Steinfurt sparen 14,7 Millionen Euro

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt dem Kreis Steinfurt genehmigt, zwei Felder der Abfalldeponie Altenberge höher aufzufüllen als bisher vorgesehen. Die Schüttfelder 8 und 9 dürfen demnach bis zu einer Höhe von 104 Meter wachsen, ursprünglich lag der Grenzwert bei 99,5 Metern. Die Bezirksregierung ermöglicht dem Kreis damit eine wesentlich wirtschaftlichere Betriebsweise der Zentraldeponie.

Diese Genehmigung hat für den Kreis Steinfurt, den Deponiebetreiber Entsorgungsgesellschaft Steinfurt mbH (egst) und die Gebührenzahler weit reichende Folgen:

Abfälle mit einem Volumen von 210 000 Kubikmetern brauchen jetzt nicht auf die neuen Felder 10 bis 13 abgelagert werden, was eine Flächeneinsparung von 3,5 Hektar ergibt. Die bisher geplante Basis- und Oberflächenabdichtung für diese Felder wird überflüssig. Die Kosteneinsparungen hatte der Kreis Steinfurt in seinem Antrag mit 14,7 Millionen Euro angegeben.

Unverändert Bestand hat dagegen die Verfügung der Bezirksregierung, dass auf der Zentraldeponie ab dem 1. Juli 2004 nur noch vorbehandelter Restmüll abgelagert werden darf. Abfälle anderer Herkunft dürfen noch bis zum 31. Mai 2005 auf die Deponie gebracht werden.

05.10.2004

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