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Bezirksregierung Münster: Vorreiterin für eine moderne Verwaltung

Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven begrüßt die Teilnehmer und führt in die Thematik ein.

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Blick auf die ca. 100 geladenen Gäste.

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Münster. Was kostet die Bearbeitung eines Erziehungsgeldantrages, wenn diese Aufgabe nicht von der Bezirksregierung Münster und den nordrhein-westfälischen Versorgungsämtern, sondern von den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes wahrgenommen würde? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Gutachten, dass heute (1.6.) von Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven und Prof. Dr. Wolfgang Berens von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorgestellt wurde. Das Gutachten beschreibt ein Modell, mit dem die Kosten für Verwaltungsaufgaben berechnet werden können. Ergebnis dieses Gutachtens, das von der Bezirksregierung Münster und der BMS Consulting erstellt wurde: Die Bezirksregierung Münster arbeitet kostengünstiger als es die Kreise und kreisfreien Städte könnten. Zwischen 19 und 70,7 Millionen Euro würde die Bearbeitung von Erziehungsgeldanträgen durch Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen zusätzlich kosten.

Die Leistungsfähigkeit der Bezirksregierung Münster und ihrer nachgeordneten Behörden, so Twenhöven, werde durch das Gutachten unter Beweis gestellt. Die hier veröffentlichten Zahlen sprächen eine klare Sprache, so Twenhöven weiter.

Regierungsvizepräsident Alfred Wirtz bezeichnete das Gutachten als weiteres Innovationsmodell für eine moderne Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.

Beispielhaft für viele Aufgaben, die der Bund auf die Länder übertragen hat, wurde die Gewährung von Erziehungsgeld und die Beratung in Fragen der Elternzeit verglichen. Das Erziehungsgeld soll die Leistung der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder anerkennen und ihre wirtschaftliche Situation in dieser Zeit verbessern. Hinsichtlich der Elternzeit beraten die Erziehungsgeldkassen der Versorgungsämter einerseits die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und andererseits die Arbeitgeber.

Grundlage des Berechnungsmodells war ein Vergleich der jetzigen Situation mit der Übertragung dieser Aufgabe auf die Kreise und kreisfreien Städte, wobei unterschiedliche technische Ausstattungen berücksichtigt wurden. Unter der Annahme gleichbleibender Qualität wurden vier unterschiedliche Szenarien durchgerechnet und miteinander verglichen. 216 Beschäftigte bei der Bezirksregierung Münster und den elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen arbeiteten danach in einem wesentlich kostengünstigeren Rahmen als es bei einer angenommenen Übertragung auf Kreise und kreisfreie Städte möglich wäre. Ein denkbarer Qualitätsverlust bei den Beratungs- und Serviceleistungen ist dabei noch nicht einmal eingerechnet. Bei einer Bürgerbefragung vor einigen Monaten wurde der Bezirksregierung und den Versorgungsämtern eine exzellente Beratungs- und Servicequalität bescheinigt.

Die Bezirksregierung Münster ist mit den elf Versorgungsämtern in Aachen, Bielefeld, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Münster, Soest und Wuppertal landesweit zuständig für die Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Im vergangenen Jahr wurden von den 2141 Mitarbeitern in der Versorgungsverwaltung des Landes über 700 Millionen Euro Erziehungsgeld an rund 250.000 Antragstellerinnen und Antragsteller gezahlt.

"Innovationsmodell für eine moderne Verwaltung" Gutachten zur Bewertung der Kosten eines Vollzuges des Bundeserziehungsgeldgesetzes durch Kreise und kreisfreie Städte.
Download des Gutachtens
Anlage zum Gutachten

01.06.2004

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