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Bezirksregierung Münster genehmigt Antrag der Flughafen Dortmund GmbH

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt den Antrag der Flughafen Dortmund auf Änderung der Tonnagegrenze und Einführung einer Verspätungsregelung unter strengen Auflagen genehmigt. Mit der neuen Betriebserlaubnis ist es dem Flughafen jetzt gestattet, verspätete Flugzeuge, die planmäßig vor 22 Uhr eintreffen sollten, noch bis 23 Uhr landen zu lassen. Zudem dürfen Flugzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 75 Tonnen den Flughafen ohne Ausnahmegenehmigung anfliegen - jedoch nur, wenn sie aufgrund ihrer besonders lärmarmen Bauweise in der Bonusliste des Bundeministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen aufgeführt sind. Die Flughafen Dortmund GmbH hatte die Änderung der Betriebsgenehmigung am 21. Dezember 2001 beantragt. Nach Vorlage weiterer Unterlagen startete die zuständige Behörde der Luftaufsicht, die Bezirksregierung Münster, im Mai 2002 das Genehmigungsverfahren mit weit reichender Beteiligung der Öffentlichkeit. 2388 Stellungnahmen von Privatleuten gingen ein, alle maßgebenden Behörden gaben Stellungnahmen ab.

Die Bezirksregierung Münster berücksichtigt in ihrer Genehmigung den Schutz der direkten Anlieger und erteilte dem Flughafen strenge Auflagen. So legte die Genehmigungsbehörde einen Gebiet fest, dessen Anwohner ein Recht auf Sicherungsmaßnahmen gegen Schäden durch eventuell auftretende Wirbelschleppen haben. Sie erweiterte das Gebiet, in dem Anwohner einen Anspruch auf passiven Lärmschutz auf Kosten des Flughafens geltend machen können. Zum ersten Mal legt sie auch einen Bereich fest, in dem Anwohner ein Recht auf finanzielle Entschädigungen haben, wenn in Außenbereichen (Terrassen, Gärten) größere Lärmpegel auftreten, die eine uneingeschränkte Nutzung dieses Bereiches nicht mehr möglich machen.

05.09.2003

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