Amtliche Bekanntmachung

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Blick in die Geschichte

Münster. Das Argument von damals gilt auch heute noch: Es wurde festgestellt, „...dass das Nebeneinander verschiedener Behörden...Einheit und Übereinstimmung verhindere und den Geschäftsgang schleppend mache.“ Das steht in einer Verordnung aus dem Jahr 1808. Schon fünf Jahre zuvor, am 1. Dezember 1803, hatte Reichsfreiherr vom und zum Stein in Münster die „Königlich Preußische Kriegs- und Domänenkammer“ eingerichtet. Doch erst die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“ schuf die heute noch immer vorhandene Zentralität und Bündelungsfunktion der noch jungen Mittelinstanz, die fortan unter dem Namen „Königliche Regierung zu Münster“ firmierte.

36 preußische Bezirksregierungen bildeten das Rückgrat dieser Struktur. Sie unterstanden zwölf Provinzen – unter ihnen auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens das Rheinland und Westfalen. An der Spitze einer Provinz stand der Oberpräsident, so auch in Münster. Ludwig Freiherr Vincke wurde 1816 zum münsterschen Oberpräsident der Provinz Westfalen und zugleich zum Chefpräsident der Bezirksregierung ernannt. Nach ihm ist noch heute das repräsentative Versammlungsgebäude der Bezirksregierung Münster am Domplatz benannt.

Ab 1933 wurden auch die Bezirksregierungen für das NS-Regime instrumentalisiert. Wichtige Führungspositionen wurden ausgetauscht. 1944 wurde das Dienstgebäude zerstört, die Bezirksregierung zog für eine Übergangszeit nach Bad Driburg um. Als 1946 das Land NRW neu gebildet wurde, blieben die Regierungsbezirke unangetastet. 1971 wurde das neue Dienstgebäude am münsterschen Domplatz fertig gestellt.

Seit Gründung des Landes standen die Bezirksregierungen auf dem Prüfstand. 1952 schlug Ministerpräsident Karl Arnold vor, die rheinischen und westfälischen Regierungspräsiden zu jeweils einer Bezirksregierung für jeden Landesteil zusammenzufassen. Doch dieser Vorschlag wurde nicht weiterverfolgt. In der weiteren Diskussion wurde eine Dreierlösung vorgeschlagen – nicht unähnlich den zurzeit laufenden Überlegungen. Vorgesehen waren die Regierungssitze Köln, Essen und Münster. Die zwei Landschaftsverbände sollten parallel dazu aufgelöst und in drei Teile geteilt werden. Die Lösung scheiterte jedoch sowohl an der Skepsis der neu zu gründenden Regionalverbände als auch an der Dreierlösung. 1972 wurde der Regierungsbezirk Aachen aufgelöst und mit Köln verschmolzen.

Die letzte große Änderung in ihrem Zuschnitt hat die Bezirksregierung im Jahr 2001 erfahren. Das 2. Modernisierungsgesetz bestimmte, dass das Landesamt für Agrarordnung sowie das Landesversorgungsamt in die Bezirksregierung als eigene Abteilungen integriert werden. Teile der Straßenplanung wechselten vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe ins Regierungspräsidium.

02.09.2003

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