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Vier Versorgungsämter machen Tempo: Schwerbehindertenausweis innerhalb von nur einem Tag
Münster. Menschen mit Behinderungen haben ab dem 2. Juni die Möglichkeit, innerhalb von nur einem Tag einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen und zu erhalten. Anlässlich des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003“ stellte Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven heute (21. Mai) das Modellprojekt der Bezirksregierung Münster „Entscheidung an einem Tag“ vor. Die Versorgungsämter Bielefeld, Dortmund, Soest und Wuppertal beteiligen sich an dem Projekt. „Diese flexible und moderne Verfahrensweise der Versorgungsverwaltung orientiert sich somit am Wohl der Bürger, damit sie trotz ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können – und das ohne lange Wartezeiten“, sagte Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven.
Wer bisher zum ersten Mal einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollte, musste etwas Zeit und Geduld mitbringen. Anträge, Gespräche, Berichte von Haus- und Fachärzten – bis das zuständige Versorgungsamt die Entscheidung fällt, vergehen in Nordrhein-Westfalen in der Regel bis zu drei Monaten. Dies ist bundesweit zwar eine der kürzesten Bearbeitungszeiten, aber in NRW soll es noch schneller gehen.
In dem Modellprojekt „Entscheidung in einem Tag“ klären betroffene Bürger bereits in einem Telefongespräch vorab, ob ihr Antrag innerhalb eines Tages bearbeitet werden kann. Geschulte Beschäftigte der Versorgungsämter erläutern, welche ärztlichen Unterlagen benötigt werden und vereinbaren einen persönlichen Vorstellungstermin, an dem sie den Antrag aufnehmen.
Ein Arzt prüft dann die mitgebrachten ärztlichen Unterlagen. Soweit es erforderlich sein sollte, veranlasst er weitere Untersuchungen direkt am selben Tag. Anschließend kann das Versorgungsamt sofort einen Feststellungsbescheid erteilen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt der Sachbearbeiter direkt den Schwerbehindertenausweis aus.
Für den Fall, dass der Sachbearbeiter den Antrag im Rahmen des Projektes „Entscheidung an einem Tag“ nicht bearbeiten kann, geht der Antrag den üblichen Verfahrensweg. Das heißt, das Versorgungsamt wertet Befundberichte von den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Stellen aus. Reichen diese Unterlagen für eine abschließende Beurteilung nicht aus, ist eine zusätzliche Untersuchung durch Fachärzte notwendig. Auf dieser Grundlage fällt das Versorgungsamt seine Entscheidung.
Die Verfahrensabläufe können betroffene Bürger einem Flyer entnehmen, der bei den entsprechenden Versorgungsämtern und den Kommunalverwaltungen in deren Einzugsgebiet ausliegt. Der Flyer ist im Internet abrufbar: www.bezirksregierung-muenster.de. Für die Kontaktaufnahme sind folgende Service-Telefonnummern eingerichtet worden: Versorgungsamt Bielefeld: 0521/5990, Versorgungsamt Dortmund: 0231/90 64 515, Versorgungsamt Soest: 02921/10 74 00, Versorgungsamt Wuppertal: 0202/89 811 11.
Die Versorgungsverwaltung Münster erwartet, dass Antragsteller diesen Bürgerservice gerne annehmen werden. Die zuständigen Berater können mit den Bürgern alle Einzelheiten sofort klären und eventuelle Unklarheiten vor Ort beseitigen. Deshalb rechnet die Bezirksregierung Münster mit nur wenigen Widersprüchen gegen die getroffenen Entscheidungen.
Am 31. Dezember 2002 besaßen in Nordrhein-Westfalen 1.637.053 Menschen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Beim Versorgungsamt Bielefeld waren es 143.730, beim Versorgungsamt Dortmund 268.893, beim Versorgungsamt Soest 157.081 und beim Versorgungsamt Wuppertal 74.912.
Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen 165.166 Erstanträge für einen Schwerbehindertenausweis gestellt worden. Davon entfallen auf das Versorgungsamt Bielefeld 16.356, auf das Versorgungsamt Dortmund 25.939, auf das Versorgungsamt Soest 15.996 und auf das Versorgungsamt Wuppertal 5.565 Anträge.
Im selben Zeitraum wurden insgesamt 212.546 Änderungsanträge in NRW gestellt, im Versorgungsamt Bielefeld 17.273, im Versorgungsamt Dortmund 36.946, im Versorgungsamt Soest 22.409 und im Versorgungsamt Wuppertal 8.340.
04.09.2003

