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Überschwemmungsgebiet des Karthäuser Mühlenbaches wurde neu festgesetzt

Münster/Coesfeld. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt das Verfahren zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Karthäuser Mühlenbach, der im weiteren Verlauf Kleuterbach genannt wird, im Kreis Coesfeld abgeschlossen. Die bis jetzt gültige Grenze wurde 1911 festgelegt. Eine Überarbeitung war fachlich und rechtlich nötig, da das Gewässer in den 70er Jahren ausgebaut worden ist. Eine veränderte Infrastruktur und Siedlungen haben sich auf den Wasserabfluss ausgewirkt.

Die Abgrenzungen des Überschwemmungsgebietes werden landeseinheitlich für einen hundertjährlichen Hochwasserabfluss ermittelt und auf Karten dargestellt. Die Berechnungen hierzu hat das Staatliche Umweltamt Münster ermittelt.

Die Überschwemmungsgebietsverordnung für den Karthäuser Mühlenbach ist mit dem Kreis Coesfeld, den Städten Lüdinghausen und Dülmen abgestimmt worden. Die Unterlagen können dort auch eingesehen werden.

19.12.2003

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