Amtliche Bekanntmachung

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Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa wurde neu festgesetzt

Münster/Bocholt. Das Verfahren zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Bocholter Aa im Kreis Borken hat die Bezirksregierung Münster jetzt erfolgreich abgeschlossen. Damit sind die Überschwemmungsgebietsgrenzen für die Bocholter Aa im Regierungsbezirk Münster wieder neu ermittelt worden. Die bis jetzt gültige Grenze wurde 1980 festgelegt. Eine Überarbeitung war fachlich und rechtlich nötig, da das Gewässer zwischenzeitlich ausgebaut worden ist. Auch eine veränderte Infrastruktur und Siedlungen haben sich erheblich auf den Wasserabfluss ausgewirkt.

Die Abgrenzungen des Überschwemmungsgebietes werden landeseinheitlich für einen hundertjährlichen Hochwasserabfluss ermittelt und auf Karten dargestellt. Die Berechnungen hierzu wurden vom Staatlichen Umweltamt Herten durchgeführt.

Die Überschwemmungsgebietsverordnung für die Bocholter Aa ist mit dem Kreis Borken, den Städten Bocholt, Borken, Rhede und Isselburg sowie der Gemeinde Velen abgestimmt worden.
Die Unterlagen können dort auch eingesehen werden.

19.12.2003

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