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Neues Leben in alten Mauern nach festen Regeln - Bezirksregierung stellt Broschüre vor
Bild 1:
Ferienwohnung in dem ehemaligen Wirtschaftsteil eines Hofes in Westerkappeln
Bild 2:
Bauernhof-Cafe´mit Ferienwohnung in Greven
Bild 3:
Beispiel eines Bauernhof-Cafe´s
Bild 4:
Restaurant-Betrieb
Münster. Der Schweinestall wird zur Ferienwohnung, die Scheune zur Auto-Werkstatt, die alte Tenne zum Disco-Tanzboden – viele Landwirte haben viele Ideen, wenn es darum geht, wie sie ihre Gebäude nach einer Betriebsaufgabe weiter nutzen können. Das Problem ist akut: Gab es 1991 in Westfalen-Lippe noch fast 55 000 landwirtschaftliche Betriebe, so reduzierte sich die Zahl nach Aussage der Landwirtschaftskammer Münster bis 2001 auf knapp 38 000. Wer aufgeben muss, sucht nach Alternativen. Doch nicht alles ist erlaubt, denn im Grünen gelten andere Regeln als in Gewerbegebieten innerhalb von Städten und Gemeinden.
Münsters Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven stellte heute (Dienstag, 19. August) den neuen Leitfaden „Neues Leben in alten Mauern“ der Bezirksregierung Münster vor. Er gibt Landwirten konkrete Hinweise darüber, welche Nutzungen im Außenbereich erlaubt sind, und welche nicht. Die Broschüre ist das Ergebnis gemeinsamer Beratungen der Bezirksregierung mit den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, der Bauaufsichtsbehörden, des Amtes für Agrarordnung Coesfeld, der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer im Regierungsbezirk. Dr. Twenhöven: „Unser Ziel war es, die Meinungen auszutauschen und uns auf eine einheitliche Bewertung von Neu- oder Umbauten im Außenbereich zu verständigen. Dies ist uns gelungen. Mit der neuen Broschüre bekommen Landwirte, die ihre Gebäude neu nutzen wollen, klare Regeln an die Hand: Was ist möglich, was ist nicht möglich auf dem Land?“ Bereits jetzt gehen bei der Bezirksregierung Münster Jahr für Jahr 700 Anträge von Landwirten auf Umbau ihrer Anwesen ein. Nur etwa fünf Prozent von ihnen werden abgelehnt. Auch Abteilungsdirektorin Stephania Fischer-Weinsziehr begrüßte, dass die Landwirte jetzt Planungssicherheit bekämen: „Es ist für Nicht-Fachleute nicht einfach, die Vorschriften zu durchschauen“, spielte sie auf den entsprechenden Paragraphen 35 des Baugesetzbuches an. Die Fülle der Vorschriften wende sich eher an den Fachmann, nicht aber an die Bürger, die sich dann oftmals allein gelassen fühlten mit der Vielfalt der Bestimmungen. In der Broschüre „Neues Leben in alten Mauern“ werden unter anderen die Voraussetzungen genannt, unter denen ein Umbau genehmigt werden kann: So müsse die äußere Gestalt des Gebäude im wesentlichen gewahrt bleiben, die letzte landwirtschaftliche Nutzung dürfe nicht länger als sieben Jahre zurückliegen, es dürfen höchstens drei neue Wohnungen entstehen, das ganze Vorhaben müsse der „zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter landwirtschaftlicher Bausubstanz“ dienen – damit ist, wenigstens der regelmäßige, „Danz op de Deel“ in Disco-Manier auf der alten Tenne ausgeschlossen. Prof. Dr.-Ing. Joachim Thomas, Leiter der Oberen Flurbereinigungsbehörde NRW in der Bezirksregierung Münster, betonte, dass nach Klärung aller baurechtlichen Fragen das Vorhaben der Landwirte sogar vom Land gefördert werde. Die Umnutzung könne mit bis zu 100 000 Euro bezuschusst werden. Schaffe der Landwirt neuen Wohnraum betrage die höchste Fördersumme 50 000 Euro.“ Dr. Thomas: „Diese hohen Fördersummen belegen, dass die Entwicklung des ländlichen Raumes in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert hat. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirte immer schlechter werden – und reagieren darauf.“
Die Broschüren sind erhältlich bei der Bezirksregierung, bei der Landwirtschaftskammer sowie als Download im Internet unter www.bezirksregierung-muenster.de.
02.09.2003

