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Bezirksregierung Münster genehmigt Verkauf des Leprosenhauses in Münster-Kinderhaus

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt dem Verkauf des Leprosenhauses in Münster Kinderhaus an die Wohn- und Stadtbau GmbH Münster zu einem Preis von 297.000 Euro zugestimmt.

Das Leprosenhaus gehört der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, die im Jahre 1326 durch den Erbmann Udo von der Tinnen errichtet wurde. Das Mitte des 17. Jahrhunderts errichtete Leprosenhaus steht seit 1986 unter Denkmalschutz und ist eines der hochrangigsten Baudenkmale der Stadt Münster. Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes des Leprosenhauses wurde ein Verkauf in Betracht gezogen, um das Vermögen der Stiftung nachhaltig zu sichern. Eine umfassende Sanierung und anschließende Nutzung im Sinne des Stiftungszwecks hätte die Stiftung finanziell überfordert.

Bei der Veräußerung hat die Bezirksregierung als Stiftungsaufsicht darüber zu wachen, dass das Vermögen der Stiftung in seinem Wert ungeschmälert erhalten bleibt. In zahlreichen Verhandlungen der Stiftungsaufsicht mit der Stadt Münster sowie der Wohn- und Stadtbau GmbH wurde sichergestellt, dass der nunmehr feststehende Kaufpreis in Höhe von 297.000 Euro diesem Grundsatz des Vermögenserhaltes entspricht.

Das Nutzungskonzept sieht vor, dass das Gebäude nach Sanierung und Umbau den örtlichen Museen weiterhin zur Verfügung steht und dass altengerechte Wohnungen errichtet werden. Finanziert wird die Maßnahme unter anderem durch Städtebaufördermittel des Landes NRW in Höhe von 59.000 Euro für den denkmalbedingten Mehraufwand beim Umbau sowie durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Höhe von 100.000 Euro.

Ursprünglicher Stiftungszweck war die Errichtung eines Siechenhauses für Aussätzige. Der heutige Stiftungszweck wird insbesondere durch den Bau, die Bereitstellung und die Unterhaltung von Wohnmöglichkeiten und Betreuungseinrichtungen sowie die Schaffung und Förderung von Hilfsangeboten und Diensten für Personen verwirklicht, die auf Grund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Im Hinblick auf den historischen Stiftungszweck müssen die Miet- und Betreuungskosten den wirtschaftlichen Verhältnissen der von der Stiftung unterstützten Personen angemessen sein.

Die Stiftung ist eine örtliche Stiftung, die von der Stadt Münster verwaltet wird. Seit Ende der achtziger Jahre wurde das Leprosenhaus nicht nur als Altenwohnung für einige betagte Damen genutzt, sondern auch durch die Gesellschaft für Leprakunde, die dort das Lepramuseum unterhält, als Sitz eines Teils des Stadtarchivs, durch den Seniorenrat der Stadt Münster, durch den Landesseniorenrat sowie vom Bürgerverein Kinderhaus (Heimatverein).

04.09.2003

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