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Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven will Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten

Münster. Im Regierungsbezirk Münster haben 30 von 78 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept, 14 davon konnten nicht genehmigt werden. Hier sieht Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven dringenden Handlungsbedarf. "Wir müssen den Kommunen helfen, aus der endlosen Schuldenspirale zu entkommen", so Twenhöven. Wie das konkret aussehen soll, darüber hat der Regierungspräsident mit den drei Oberbürgermeistern und den fünf Landräten seines Regierungsbezirks, die die Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führen, am Montag (16. Juni) diskutiert.

Grundlage des Gespräches waren Handlungsempfehlungen, die auf Initiative der Bezirksregierung Münster mit den vier anderen Bezirksregierungen und dem nordrhein-westfälischen Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht des Landes abgestimmt wurden. Diese zeigen Möglichkeiten auf, um die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten, die über keinen genehmigten Haushalt verfügen, also praktisch am Rande einer "Pleite" stehen. Das Gesetz verlangt von den Kommunen in jedem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt. Ist das nicht möglich, muss zur Wiedererlangung des Ausgleichs ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden. Das muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Andernfalls gleitet die Kommune in das Nothaushaltsrecht des § 81 Gemeindeordnung ab und ist strengen Restriktionen unterworfen.

Ausgaben darf es dann nur noch geben, wenn diese gesetzlich oder aus anderen Gründen zwingend vorgeschrieben sind. Investitionen und andere freiwillige Leistungen sind untersagt. Das geht so weit, dass die betroffenen Kommunen Fördermittel des Bundes, des Landes oder der EU nicht in Anspruch nehmen können, weil der erforderliche Eigenanteil nicht erbracht werden kann. "Im Rahmen dieser Hinweise", so Twenhöven," kann die Bezirksregierung den Kommunen auch unter den Bedingungen des Nothaushaltsrechts überlebensnotwendige Gestaltungskorridore einräumen. Die Zukunftsentwicklung und vor allem die notwendige Beförderung des Strukturwandels, gerade auch in den Kommunen des nördlichen Ruhrgebiets, können so nachhaltig verfolgt werden". Die Gestaltungskorridore für die Aufnahme von Krediten, Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, für personalwirtschaftliche Maßnahmen unter Einschluss von Beförderungen, für den gesamten Bereich der freiwilligen Leistungen, für Bürgschaften, kreditähnliche Rechtsgeschäfte und Immobilienleasing, sowie Kassenkredite und Ausgliederungen werden eröffnet.

Im Mittelpunkt stehen hier die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Alle neu begonnenen Investitionsmaßnahmen in Gemeinden, die dem Nothaushaltsrecht unterliegen, bedürfen ausnahmslos der Zustimmung der Kommunalaufsicht. Die Kommune hat allerdings die Möglichkeit, in eigener Verantwortung Prioritäten zu bilden. Der genehmigte Kreditdeckel muss hierbei eingehalten werden.

04.09.2003

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