Amtliche Bekanntmachung

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Überschwemmungsgebiet des Hagenbaches wurde neu festgesetzt

Münster/Coesfeld. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt das Verfahren zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes für den Hagenbach im Kreis Coesfeld abgeschlossen. Die bis jetzt gültige Grenze wurde 1905 festgelegt. Eine Überarbeitung war fachlich und rechtlich nötig, da das Gewässer in den 70er Jahren ausgebaut worden ist. Eine veränderte Infrastruktur und Siedlungen haben sich auf den Wasserabfluss ausgewirkt.

Die Abgrenzungen des Überschwemmungsgebietes werden landeseinheitlich für einen hundertjährlichen Hochwasserabfluss ermittelt und auf Karten dargestellt. Die Berechnungen hierzu hat das Staatliche Umweltamt Münster ermittelt.

Die Überschwemmungsgebietsverordnung für den Hagenbach ist mit dem Kreis Coesfeld, der Gemeinde Nottuln und der Stadt Dülmen abgestimmt worden. Die Unterlagen können bei der Stadt Dülmen sowie der Gemeinde Nottuln eingesehen werden. Einzelheiten werden als "Amtliche Bekanntmachungen" in den Tageszeitungen veröffentlicht.

16.10.2003

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