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Teutoburger Wald: Naturschutz und Forstwirtschaft in neuem Einklang - Gemeinsame Erklärung der Vertragspartner
Münster/Steinfurt. Zum Schutz eines großen Teils des Teutoburger Waldes wurde heute (15. Oktober) eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die Bewirtschaftung des Waldes neu regelt. Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von der Bezirksregierung Münster, dem Landrat des Kreises Steinfurt, dem Forstamt Steinfurt, dem Waldbauernverband, der Forstbetriebsgemeinschaft Lengerich und der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Tecklenburger Land.
Entsprechend der EU-weiten FFH-Regelung muss im nördlichen Teil des Teutoburger Waldes ein Gebiet von etwa 783 Hektar inklusive des Intruper Berges so bewirtschaftet werden, dass besonders schützenswerte Waldbereiche, wie beispielsweise der strukturreiche "Waldmeister-Buchenwald" erhalten und weiter entwickelt werden. Die Vereinbarung sieht daher Regelungen zum Schutz und zur weiteren Entwicklung des Gebietes und seiner Lebensräume unter Berücksichtigung der forstwirtschaftlichen Belange der Grundstückeigentümer vor. Ihre volle Wirksamkeit wird sie durch den Beitritt der Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft erhalten.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung untermauern die Vertragspartner das Ziel guter Zusammenarbeit und der Fortsetzung gemeinsamer Arbeit im Konsens. Sie hoffen, dass diese Vereinbarung auch landesweit vorbildhaft wirken kann. Das Areal war im Jahr 2000 der EU als FFH-Gebiet gemeldet worden.
16.10.2003


