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Gegen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Internet-Auftritt der Bezirksregierung Münster ist barrierefrei

Barrierefrei

Bildzeile: Die blinde Mitarbeiterin Claudia Rudolph hat einen fast normalen Computer-Arbeitsplatz in der Bezirksregierung. Ein Braille-Gerät stellt ihr die Internet-Seiten in Blindenschrift dar. Die Seiten der Bezirksregierung sind seit kurzem barrierefrei - eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass diese Hilfsmittel funktionieren.

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Münster. Blinkende Bilder, zappelnde Grafiken und Fenster, die sich wie von Geisterhand öffnen und schließen - so sehen viele Internet-Seiten inzwischen aus. Das Nachsehen haben vor allem Menschen mit Behinderungen. Ihre technischen Hilfsmittel verirren sich im bunten Datendschungel und machen die durchgestylten Seiten für sie unbrauchbar. Die Bezirksregierung Münster stellt sich mit ihrem neuen Internet-Auftritt gegen den Trend: Seit dieser Woche sind die Seiten komplett online geschaltet. Regierungspräsident Dr. Jörg Twenhöven: "Wir haben auf alles verzichtet, was die Nutzer verwirren könnte. Alle Informationen sind schnell zu finden." Als eine der ersten Landesbehörden in NRW setzt die Bezirksregierung konsequent auf Behindertenfreundlichkeit: Der gesamte Internet-Auftritt ist barrierefrei.

Ermöglicht wird dieses durch eine Textversion des Auftrittes, der über einen Button auf der Startseite ( www.bezirksregierung-muenster.de ) jederzeit erreichbar ist. Diese Seiten enthalten keine Bilder, große Schrift und eindeutig erkennbare Links. Menschen mit einer Körperbehinderung, die die Computer-Maus nur schwer führen können, blinde oder stark sehbehinderte Menschen - sie alle können die Informationen der Bezirksregierung ohne Probleme aufrufen. In Deutschland leben 6,6 Millionen Menschen mit einer Behinderung; in Nordrhein-Westfalen sind es 2,6 Millionen. Das Internet ist für sie häufig die einzige Möglichkeit der Information und Kommunikation. Twenhöven: "Es ist ein Gebot der Fairness und der Achtung, Menschen mit Behinderungen nicht von diesem wichtigen Medium auszuschließen. Und es freut mich, dass wir mit unserem Online-Angebot einen Beitrag zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen leisten können." Mit ihrem barrierefreien Auftritt erfüllt die Bezirksregierung Münster die Anforderungen des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes des Bundesinnenministeriums aus dem Jahr 2002. Ein entsprechendes Gesetz in Nordrhein-Westfalen ist in Vorbereitung.

Doch auch alle nicht-behinderten Nutzer können sich in dem neuen Internet-Auftritt orientieren: Durch eine klare, nach Themen geordnete Menüführung erreicht jeder Interessent schnell die von ihm gesuchten Informationen. Im Bereich "Service" finden die Partner der Bezirksregierung - Kommunen und Kreise, aber auch Menschen, die zum Beispiel Erziehungsgeld beantragen wollen - viele Formulare zum Herunterladen. Der Gang zur Behörde, nur um das richtige Formular zu beschaffen, bleibt ihnen somit erspart. Ebenso stehen alle Broschüren, die in Regie der Bezirksregierung Münster gedruckt worden sind, zum Laden bereit. Die Bezirksregierung unterstützt damit maßgeblich die Entwicklung eines leistungsfähigeren und bürgerfreundlichen e-Governments des Landes Nordhrein-Westfalen.

Die neuen Seiten der Bezirksregierung Münster sind unter der Internet-Adresse www.bezirksregierung-muenster.de zu erreichen.


Das Stichwort: Barrierefreies Internet

Die wenigsten Institutionen haben ihn schon: Einen Internet -Auftritt, der Menschen mit Behinderungen nicht ausgrenzt, sondern sie einbezieht. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz der Bundesregierung schreibt den Bundesbehörden bis Ende 2003 einen barrierefreien Internet-Auftritt vor. Auch das Land NRW arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Es ist die Grundlage für alle, die sich den Belangen von Menschen mit Behinderungen verpflichtet fühlen. Barrierefreiheit kann auf zweierlei Weise erreicht werden: Entweder verzichtet das Design des Auftrittes auf technische Spielereien wie Animationen und auf Java-Programme. Die Seiten müssen klar gegliedert sein, die Bilder mit einem Hinweistext unterlegt und die Texte müssen auch für Menschen lesbar sein, die Farben nicht unterscheiden können. Die andere Variante stellt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen komplett in den Vordergrund: Neben dem "normalen" Internet-Auftritt läuft parallel eine Textversion. In ihr gibt es keinerlei graphischen Elemente, alle Links sind groß und auch für Menschen mit motorischen Problemen gut erreichbar. Technische Hilfsmittel wie die automatischen Bildschirm-Vorlesegeräte oder die automatische Umsetzung von Text auf eine Blindenschrift-Zeile ("Braille-Zeile") unter der Tastatur

15.10.2003

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