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Bezirksregierung startet Anhörung im Planfeststellungsverfahren für die Vorfelderweiterung am Flughafen Münster-Osnabrück
Münster. Die Bezirksregierung Münster hat das Anhörungsverfahren für eine Vorfelderweiterung am Münster/Osnabrück International Airport in Greven gestartet. Sie nimmt jetzt Kontakt zu den betroffenen Kommunen Greven und Ladbergen auf mit der Bitte, die Planunterlagen vom 29. September bis zum 28. Oktober öffentlich auszulegen. Auch die betroffenen Träger öffentlicher Belange hat die Bezirksregierung angeschrieben mit der Bitte um eine Stellungnahme. Unter ihnen finden sich auch die anerkannten Naturschutzverbände. Betroffene Bürger haben bis zum 25. November Zeit, ihre Einwendungen zu äußern.
Den Antrag auf Planfeststellung hatte der Flughafen Münster/Osnabrück im Jahr 2000 beim nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium gestellt. Die Bezirksregierung Münster wird in dem Verfahren als Anhörungsbehörde tätig.
Der Antrag des Flughafens umfasst im wesentlichen die Erweiterung des Vorfeldes Ost, die Erweiterung des Flughafengeländes, die Beseitigung und Verlegung von Anlagen und Leitungen sowie die Feststellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes. In ihm sind unter anderem die Maßnahmen festgelegt, die der Flughafen plant, um die Versiegelung von Flächen auszugleichen.
Mit der Planfeststellung zur Vorfelderweiterung will der Flughafen eine Rechtsbasis schaffen, um in den kommenden Jahren das Vorfeld vor dem Terminal 2 – je nach Bedarf – um bis zu 15 Standplätze für Flugzeuge erweitern zu können.
Die Bezirksregierung wird dem NRW-Verkehrsministerium nach Ende des Anhörungsverfahrens einen Abschlussbericht vorlegen. Auf dieser Grundlage wird das Ministerium seine Entscheidung über die Planfeststellung treffen.
Das jetzt neue Planfeststellungsverfahren zur Vorfelderweiterung wird selbstständig neben dem derzeit laufenden Verfahren zur Verlängerung der Start- und Landebahn geführt.
13.08.2003

