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Jeder kann zum Opfer werden

Neue Broschüre "Ratgeber für Opfer von Gewalttaten"

Neue Broschüre "Ratgeber für Opfer von Gewalttaten"

Münster. Mehr als 40.000 schwere Gewalttaten, zum Beispiel Raub, schwere und gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Mord und Totschlag ereigneten sich in NRW im Jahr 2002. Tendenz: steigend. Bereits im ersten Halbjahr diesen Jahres wurden neun Prozent mehr Anträge auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bei den Versorgungsämtern in NRW gestellt. Um die Täter kümmern sich die Polizei und die Justiz, doch wer hilft den Opfern?

Mit der neuen Broschüre, "Ratgeber für Opfer von Gewalttaten", erhalten Betroffene Hilfestellung von der Bezirksregierung Münster und allen elf Versorgungsämtern in Nordrhein-Westfalen. Die Broschüre will dazu beitragen, dass das Gewaltopfer besser mit seiner schwierigen Situation zurechtkommt und umfassend über seine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Staat informiert ist. Sie erklärt die Ansprüche auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und stellt weitere wichtige Hilfsangebote vor.

Gewalt geht bei einem Opfer niemals spurlos vorüber. Nichts ist mehr wie es war. Gleichwohl muss das Leben weitergehen. So besteht etwa für gewalttatbedingte Gesundheitsstörungen ein Anspruch auf Heilbehandlung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Bei schweren Gesundheitsstörungen kommt sogar die Gewährung einer Rente in Betracht. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, dass man seine Ansprüche beim zuständigen Versorgungsamt geltend machen muss.

Eine Soforthilfe finden die Betroffenen auch bei der "Infoline für Gewaltopfer" bei den Versorgungsämtern unter der zentralen kostenlosen Notruf-Nummer 0800-654-654-6. Auch die inzwischen landesweit elf eingerichteten Trauma-Ambulanzen in Köln, Krefeld, Duisburg, Hamm, Aachen, Datteln, Dinslaken, Marsberg, Münster, Essen und Neuss leisten erste Hilfe. Schon bald soll das Angebot an Trauma-Ambulanzen in NRW flächendeckend sein.

Die Broschüre ist bei der Bezirksregierung Münster sowie bei den Versorgungsämtern Aachen, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Münster, Soest, Wuppertal erhältlich und sie steht als Download zur Verfügung.

11.09.2003

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