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Bezirksregierung Münster erteilt keine Genehmigung für das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bottrop

Münster/Bottrop. Jetzt liegt es der Stadt Bottrop schriftlich vor: Die Bezirksregierung Münster hat das Haushaltssicherungskonzept 2003 nicht genehmigt. Dies teilte sie jetzt dem Oberbürgermeister mit. Damit untersteht die Stadt weiterhin der vorläufigen Haushaltsführung.

Das jetzt zur Genehmigung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept plant den Haushaltsausgleich erst im Jahr 2005 und den Abbau der bis dahin angelaufenen Fehlbeträge erst im Jahr 2012. Damit wird die rechtlich vorgegebene Frist für die Haushaltssanierung deutlich überschritten. Die Stadt Bottrop darf im Jahr 2003 nur noch solche Ausgaben tätigen, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die „normalen“ Einsparmöglichkeiten der Stadt sind durch die bereits seit 15 Jahren andauernde Haushaltssanierung schon weitestgehend ausgeschöpft. Trotzdem wird die Stadt auch künftig neue Einsparmöglichkeiten finden müssen, um die Ausgaben an die stark verringerten Einnahmen anzupassen. Dabei müssen die „freiwilligen Leistungen“ und die städtischen Beteiligungen stärker als bisher einbezogen werden und auch die Zusammenarbeit mit benachbarten Städten intensiviert werden.

Die Bezirksregierung ist aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre zuversichtlich, dass die politisch Verantwortlichen der Stadt den langen und schwierigen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent zu Ende gehen.

08.09.2003

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