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Airport-Park in Greven wird das Münsterland nachhaltig stärken

Münster. Die Region muss darauf achten, dass sie im Wettbewerb um die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gegenüber den Mitbewerbern nicht ins Hintertreffen gerät. Der geplante Airport-Park am Flughafen Münster-Osnabrück ist die logische Konsequenz aus dem Standort-Faktor "Flughafen". Während andere Regionen an ihren Flughäfen entsprechende Gewerbegebiete bereits begründet haben, ist dies im Münsterland noch nicht der Fall. Mit Blick auf die zurzeit laufenden Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt Greven, dem Kreis Steinfurt und der Bezirksregierung Münster appellierte der Regionalrat in seiner heutigen (8. Dezember) Sitzung, "das Image von Dynamik und Internationalität des Flughafens zu nutzen" und die Vertragsverhandlungen zur Gründung des Airport-Parkes zügig zum Abschluss zu bringen. Dann werde sich am Flughafen ein Gewerbegebiet entwickeln können, das im überregionalen Standortvergleich wettbewerbsfähig ist und das Münsterland sowie die angrenzenden Regionen als Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken wird.

Zuvor hatte Bezirksplaner Erich Tilkorn dem Gremium einen Zwischenbericht über den Stand der Vorarbeiten vorgelegt. Er betonte, dass der Airport-Park nicht in Konkurrenz zu bereits bestehenden Gewerbegebieten trete und ausgerichtet werde auf Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung und Verwaltung. Ziel der gemeinsamen Planung sei es, "den FMO zu einem international viel beachteten Gewerbe- und Dienstleistungsstandort zu entwickeln". Daraus folge, dass die Flächen, die wahrscheinlich südlich des Flughafens liegen werden, nicht um jeden Preis schnell vermarktet und an großflächige Logistiker oder rein produzierende Betriebe vergeben werden sollen. Die wahrscheinlich künftige Fläche des Airport-Parkes ist bereits im General-Ausbauplan des Flughafens aus dem Jahr 2002 enthalten.

Drei Vertragswerke sollen sicherstellen, dass bei aktuellen Fragen der Idee des Airport-Parkes Rechnung getragen und die Interessen der drei kommunalen Vertragspartner einerseits sowie die des Landes NRW andererseits gewahrt bleiben.

08.12.2003

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